Prozessänderung bei KV-Voll-Anträgen: Neue Pflichtangaben

Um die Antragsverarbeitung für Sie und Ihre Kunden auch zukünftig schnell und reibungslos zu gestalten, informieren wir Sie über eine wichtige, gesetzlich bedingte Anpassung. Neue Pflichtangaben im Antragsprozess stellen sicher, dass wir steuerliche Meldungen für Ihre Kunden korrekt und fristgerecht erfüllen können.

Was ändert sich konkret?

Aufgrund neuer Vorgaben der Finanzverwaltung müssen ab sofort in allen Anträgen der KV-Vollversicherung (digital und in Papierform), in denen die Steuer-ID fehlt, die folgenden Daten verpflichtend erfasst werden: 

  • Geburtsort (des Versicherungsnehmers / der versicherten Person)
  • Geschlecht (m/w/d/x)

Diese Angaben sind nun zwingende Voraussetzung für die systemseitige Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Warum ist diese Änderung notwendig?

Die Erfassung dieser Daten ist keine interne Entscheidung, sondern eine direkte Folge gesetzlicher Anforderungen.

 

• Gesetzlicher Hintergrund: Für die Abfrage der Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im sogenannten MAV-Verfahren (Maschinelles Anfrageverfahren) sind Geburtsort und Geschlecht mittlerweile zwingend erforderliche Schlüsselangaben.

• Konsequenz für die Praxis: Liegen diese Daten nicht vor, wird die Anfrage vom BZSt technisch abgewiesen. In der Folge können wir die Beiträge zur Kranken- und Pflege-pflichtversicherung nicht an die Finanzbehörden melden. 

So vermeiden Sie Verzögerungen und Rückfragen

Unvollständige Papieranträge können nicht bearbeitet werden.
Diese werden künftig zur Ergänzung der fehlenden Daten wieder zurückgeschickt.

Ihr Nutzen im Kundengespräch

Die Datenerfassung dient direkt dem Vorteil Ihrer Kunden:

Nur durch die vollständige Meldung kann die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge im Rahmen des Bürgerentlastungs- (BEG) und des Jahressteuergesetzes (Lohnsteuerabzugsverfahren) sichergestellt werden. Erfolgt keine Meldung, kann kein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss gewährt werden und es erfolgt keine Berücksichtigung der Beiträge im Lohnsteuerabzugsverfahren. Dies bedeutet, dass das Nettogehalt der Arbeitnehmer erheblich geringer ausfällt. Das sind starke Service-Argumente für die Notwendigkeit der Angaben. 

Betroffene Formulare und nächste Schritte

Die folgenden Unterlagen werden aktuell überarbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung.

  • 11012xx KV-Voll
  • 11050xx WIK-Antrag (Wiederinkraftsetzung)
  • 11800xx IBM (Kooperationspartner)
  • 10214xx KNV (Kindernachversicherung)
  • 12143xx tel. KNV (s. o.)
  • 12062xx VN-Wechsel (Versicherungsnehmer-Wechsel)
  • 12060xx VN-Wechsel Beihilfe

Wir bitten Sie, diese Anpassungen ab sofort bei jeder neuen Antragsaufnahme in der Krankenvollversicherung zu berücksichtigen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe.