Wenn Sie jetzt nicht rechtzeitig unterstützen, riskieren Ihre Kundinnen und Kunden nicht nur einen unnötigen Wechsel zurück in die GKV, sondern Sie als Maklerin oder Makler verpassen auch eine wichtige Chance zur nachhaltigen Kundenbindung.
Sie als Maklerinnen und Makler sollten jetzt aufmerksam sein:
Die JAEG 2026 wurde angehoben
Zum Jahreswechsel ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erneut erhöht worden.
JAEG 2026: 77.400 € brutto jährlich
Dies könnte dazu führen, dass Kundinnen und Kunden, die bisher versicherungsfrei waren, durch die neue Grenze wieder versicherungspflichtig in der GKV werden. Wer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt durch die Erhöhung der JAEG unter diese neue Grenze rutscht, wird versicherungspflichtig in der GKV.
Das Befreiungsrecht nach § 8 SGB V
Wer durch die Erhöhung der JAEG versicherungspflichtig wird, kann sich von dieser eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin in der PKV zu bleiben. Die gesetzliche Vorschrift hierfür ist § 8 SGB V.
Wichtig: Diese Befreiungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Versicherungspflicht ausschließlich durch die Erhöhung der JAEG eintritt. Reduziert eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beispielsweise die Arbeitszeit und fällt dadurch unter die JAEG, tritt ebenfalls Versicherungspflicht ein – in diesem Fall jedoch ohne die Möglichkeit einer Befreiung.
Die entscheidende Frist: Nur drei Monate
Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht stellen.
Ist die Versicherungspflicht durch die Erhöhung der JAEG zum 01.01.2026 eingetreten, muss die Befreiung bis spätestens zum 31.März 2026 erfolgen.
Wer jetzt nicht handelt, verliert diese Option dauerhaft.
Wichtig: Die Befreiung ist unwiderruflich!
Weisen Sie Kundinnen und Kunden unbedingt darauf hin: Die Befreiung können sie grundsätzlich nicht rückgängig machen. Beraten und dokumentieren Sie die Entscheidung daher sorgfältig.
Was Sie für die Befreiung benötigen:
Damit die Krankenkasse die Befreiung akzeptiert, ist erforderlich:
- Den Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Tipp: Die meisten Krankenkassen haben auf ihrer Website entsprechende Formulare hinterlegt. Der Befreiungantrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, bei der Ihre Kundin bzw. Ihr Kunde vor dem Wechsel in die PKV gesetzlich krankenversichert war.
- Einen Nachweis über den privaten Krankenversicherungsschutz.
- Eine fristgerechte Einreichung innerhalb der drei Monate.
Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
Das Thema ist nicht nur fachlich relevant – es ist auch ein echter Kundenbindungs-Moment.
Kundinnen und Kunden wissen oft gar nicht, dass sie handeln müssen. Krankenkassen informieren selten proaktiv. Fristen verstreichen schnell.
Maklerinnen und Makler, die jetzt unterstützen, zeigen Verlässlichkeit, Fachkompetenz und echte Betreuung statt nur Vertragsverwaltung. Als SIGNAL IDUNA stehen wir Ihnen dabei partnerschaftlich zur Seite.
Ihre Handlungsempfehlung: Starten Sie jetzt den Kundencheck.
Unsere Empfehlung:
Fazit: Handeln Sie jetzt.
Die JAEG-Erhöhung zum 1. Januar 2026 ist für viele Kundinnen und Kunden ein Wendepunkt.Wer bis Ende März nicht reagiert, verliert das Befreiungsrecht möglicherweise dauerhaft.Nutzen Sie die kommenden Wochen, um aktiv zu werden – fachlich und als starkes Signal der Kundenbindung.