Auch dieses Jahr werden Ihre betroffenen Kunden Ende November 2020 zentral durch die Hauptverwaltung über die Umstellung der „pur-Tarife“ in die „nicht-pur-Tarife“ informiert. Damit wechselt der Kunde von der Variante „ohne“ in die Variante „mit Alterungsrückstellungen“ und baut seine KV-Vorsorge für das Alter auf. Nach dieser Umstellung erfolgt dann kein Beitragssprung aufgrund des Älterwerdens mehr. Die Mehrbeiträge sind also gut investiertes Geld.
Welche Kunden werden angeschrieben?
Versicherter
| Alter zum Umstellungszeitpunkt*
| Widerspruchsmöglichkeit
|
---|---|---|
KlinikSTARTpur | 55 Jahre | Ja, dann Verbleib im KlinikSTARTpur |
KlinikPLUSpur | 55 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
AmbulantPLUSpur | 55 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
ZahnPLUSpur | 55 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
careA+pur, careS+pur | 55 Jahre | Ja, dann Beendigung pur-Varianten, careA+ und careS+ bleiben bestehen |
KlinikTOP1pur | 40 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
KlinikTOPpur | 40 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
AmbulantTOPpur | 40 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
ZahnTOPpur | 40 Jahre | Ja, dann Beendigung Vertrag |
*Versicherter wird im Jahr 2021 40 oder 55 Jahre alt
Besonderheit zur Umstellung im Zahnbereich
Im Anschreiben machen wir den Kunden auf folgendes aufmerksam, sofern der Tarif ZahnTOPpur bzw. ZahnPLUSpur versichert ist:
„Anstatt der vertraglich festgelegten Umstellung, bieten wir Ihnen an, den versicherten Tarif auch weiterhin ohne Bildung von Alterungsrückstellungen beizubehalten. Sollten Sie dies wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Den Beitrag werden wir dann Ihrem Alter anpassen“.
Das heißt, dass Sie Ihrem „Zahnkunden“ im Beratungsgespräch folgende Möglichkeiten anbieten können:
- Umstellung in den Tarif ZahnTOP bzw. ZahnPLUS
Vorteile: Aufbau von Alterungsrückstellungen und kein Beitragssprung mehr aufgrund des Älterwerdens
Nachteil: Im Tarif ZahnTOP erst einmal ein höherer Beitrag
- Fortführung der Tarife ZahnTOPpur bzw. ZahnPLUSpur in der neuen Tarifgeneration
Vorteile: Erst einmal ein niedrigerer Beitrag im Tarif ZahnTOPpur; optimal für Versicherte, die noch ein paar Jahre einen reduzierten Beitrag zahlen möchten
Nachteil: Kein Aufbau von Alterungsrückstellungen und weitere Beitragssprünge (im Tarif ZahnTOPpur)
Für Ihren Kunden kommt es also situativ darauf an, was für ihn das Beste ist.
Für Sie die Beiträge, ohne Berücksichtigung von eventuellen Beitragsanpassungen:
Tarif ZahnTOP | Tarif ZahnTOPpur |
---|---|
Ab 40 Jahre: 39,14 EUR | Ab 40 Jahre: 31,53 EUR |
Ab 45 Jahre: 39,14 EUR | Ab 45 Jahre: 41,26 EUR |
Ab 55 Jahre: 39,14 EUR | Ab 55 Jahre: 45,17 EUR |
Ab 65 Jahre: 39,14 EUR | Ab 65 Jahre: 45,17 EUR |
Tarif ZahnPLUS | Tarif ZahnPLUSpur |
---|---|
Ab 55 Jahre: 30,84 EUR | Ab 55 Jahre: 30,86 EUR |
Ab 65 Jahre: 30,84 EUR | Ab 65 Jahre: 30,86 EUR |
Wenn Sie sich die Beitragsdifferenzen anschauen, ist eine Umstellung in die neue Tarifgeneration nur für den Tarif ZahnTOPpur interessant. Langfristig gesehen ist natürlich auch hier der Tarif ZahnTOP die bessere Wahl.
Wenn der Kunde im Zahnbereich Tarife ohne Alterungsrückstellungen beibehalten möchte, reicht eine einfache Willenserklärung des Kunden (Umstellungsformular12092xx).
Betroffene Kunden werden Ende November 2020 über die Umstellung der „pur-Tarife“ in die „nicht-pur-Tarife“ informiert.