Bei der Neuerung des KOMFORT-B+ wurden zwei wesentliche Verbesserungen erzielt:
- Die Erhöhung einer unschädlichen Unterbrechung während der Ausbildung von 6 auf 18 Monate. Damit ist sichergestellt, dass in allen drei Tarifen (KOMFORT-B+, KOMFORT-B-W und KOMFORT-B-E[1]) dieselben Unterbrechungszeiträume gelten.
- Die Optionsmöglichkeit aus KOMFORT-B-W wurde erweitert. Zur Vervollständigung der Zieltarifoption wurde jetzt neu das Optionsrecht auf ein Krankenhaustagegeld (EKH) und die Pflegepflichtversicherung (PVB) zugelassen.
Da diese AVB-Verbesserung aber nicht für die Altbestände gilt, ist es erforderlich dieses technisch klar zu trennen. Um diese Trennung von Altbestand und Neubestand (ab 09.03.2021) vornehmen zu können, wird KOMFORT-B-W umbenannt und KOMFORT-B+ erhält damit einen eigenen Wahlleistungsbaustein.
Der ein oder andere von Ihnen kennt den Schokoriegel Twix. In den 80er hieß der noch Raider. In einer großangelegten Werbekampagne wurde der Schokoriegel umbenannt – mit dem damals bekannten Slogan „Raider heißt jetzt Twix – sonst ändert sich nix!“ Übertragen auf KOMFORT-B-W:
Die wesentlichen Leistungsinhalte (2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung) bleiben bestehen, es ändert sich lediglich der Namen. Aus KOMFORT-B-W wird KOMFORT-B-W+.
Im Produktcenter (PDC) ist der neue Tarifname mit den passenden Bedingungen bereits enthalten. Bis KOMFORT-B-W+ im Vertragsdienst (ab dem 11.05.2021) eingepflegt ist, werden Anträge mit KOMFORT-B-W und einem entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein policiert. Die Ergänzung des „+“ erfolgt im Hintergrund, sobald dies technisch möglich ist. In dem nächsten regulären Versicherungsschein wird dann der „richtige Name KOMFORT-B-W+“ aufgeführt sein. Alle betreffenden Unterlagen werden entsprechend angepasst und zeitnah auch im Portal ausgetauscht.
Wichtig: Das Umbenennen des Tarifs und auch das Einpflegen in die Systeme hat weder für Sie noch für Ihren Kunden Nachteile. Sie verkaufen KOMFORT-B+ inklusive der Ergänzungstarife normal weiter – lediglich der Name ändert sich in KOMFORT-B-W+.
KOMFORT-B(+) und Komfort-B-W(+): Wann gilt welcher Tarif?
Wenn Ihr Kunde im Bestand den KOMFORT-B (alt) versichert hat, gelten auch – sofern mitversichert – weiterhin die (alten) AVB zu Tarif KOMFORT-B-W. Das gilt selbstverständlich auch bei Vertragsänderungen.
Wird ab dem 09.03.2021 der KOMFORT-B+ (neu) abgeschlossen, gelten dann die (neuen) AVB zu Tarif KOMFORT-B-W+. Hierdurch wird jetzt eine klare Trennung von Alt- und Neubestand sichergestellt.
Synopse
Auszug AVB KOMFORT-B-W (alt) | Auszug AVB KOMFORT-B-W+ (neu) |
C Optionsrecht Sofern für die versicherte Person die Versicherungspflicht entfällt und auch kein Heilfürsorge- oder Beihilfeanspruch besteht, hat sie das Recht, ohne Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht in die Tarife KOMFORT oder KOMFORT-PLUS der Produktlinie privat Unisex des Versicherers umzustellen. | C Optionsrecht Gleichzeitig kann in Verbindung mit einer Krankheitskostenvollversicherung nach Beihilfetarifen ohne Gesundheitsprüfung eine Krankenhaustagegeldversicherung zur Deckung der bestehenden stationären Abzugsbeträge sowie eine private Pflegepflichtversi¬cherung abgeschlossen werden. Sofern für die versicherte Person die Versicherungspflicht entfällt und auch kein Heilfürsorge- oder Beihilfeanspruch besteht, hat sie das Recht, ohne Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht in die Tarife KOMFORT oder KOMFORT-PLUS der Produktlinie privat Unisex des Versicherers umzustellen. |