Sowohl die Beitragsbemessungs- als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 erneut angehoben. Diese Entwicklung orientiert sich an der Lohnzuwachsrate in Deutschland. Aufgrund stark gestiegener Gesundheitsausgaben fällt zudem der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im nächsten Jahr höher aus.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV beträgt im nächsten Jahr 5.812,50 € monatlich.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht sich 2026 von aktuell 2,5 % auf 2,9 %. Dieser Wert ist relevant für PKV-Versicherte, unter anderem zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses.
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2026 auf 77.400 €. Diese Einkommensgrenze ist die Voraussetzung für Arbeitnehmer, um von der GKV in die PKV wechseln zu können.