Es gibt wieder Geld für Ihre Kunden: Die Beitragsrückerstattung wird in Kürze ausgezahlt.

Am 1. Juli wird die diesjährige erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ausgezahlt.

Veröffentlicht am 19. Juni 2020

Rund 158.000 KV-Vollversicherte mit einer Anspruchshöhe von mehr als 108 Millionen Euro profitieren von der erfolgsabhängigen BRE. Das sind im Schnitt ca. 680 Euro je BRE-Berechtigtem. Bei Versicherten der Produktlinie privat sind in den PLUS-Varianten durch Einbeziehung der tariflichen Leistungen – Gesundheits- und Verhaltensbonus - sogar noch höhere Rückerstattungen möglich.

Der Versand der Anschreiben erfolgt am 1. Juli 2020. Wie hoch die jeweilige BRE-Staffel in den einzelnen Tarifen ist, entnehmen Sie bitte der Anlage „BRE-Tarifstaffeln“. 

 

Wichtige Hinweise zur Auszahlung auf das Kundenkonto und zum Anschreiben

Auch in diesem Jahr überweisen wir den berechtigten Kunden die Beitragsrückerstattung direkt auf das für die Beitragszahlung gespeicherte Konto oder auf das vom Kunden vorgegebene Leistungswunschkonto. Die Überweisungen werden am 1. Juli durchgeführt. Zeitgleich werden die Benachrichtigungsschreiben versandt.

Bitte beachten Sie: In diesem Jahr erhalten Ihre Kunden erstmals die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach den reduzierten Staffeln (siehe Anlage "BRE-Tarifstaffel ab 2020").

 

BRE im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG)

Krankenversicherungsbeiträge sind im Rahmen des BEG als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Im Gegenzug führt die BRE zu einer entsprechenden Reduzierung dieses steuerlich abzugsfähigen Betrages. Die Beitragsrückerstattung wird von der SIGNAL IDUNA an die Finanzbehörde gemeldet. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Meldung der diesjährigen BRE erfolgt Ende Februar 2021 und gilt für die Einkommensteuererklärung 2020. Die steuerlichen Auswirkungen einer Teil-BRE sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich und können daher verbindlich nur vom Steuerberater oder einer ähnlich befähigten Person beurteilt werden.