SIGNAL IDUNA geht mit der elektronischen Patientenakte live

SIGNAL IDUNA ist seit dem 17.06.2024 mit der „SI ePA-App“ live. Neben der Halleschen, Allianz und Gothaer ist SIGNAL IDUNA als vierter privater Krankenversicherer mit einer elektronischen Patientenakte am Markt.

Veröffentlicht am 13. August 2024

SIGNAL IDUNA ist mit der „SI ePA-App“ live.

Die elektronische Patientenakte (ePA) von SIGNAL IDUNA steht ab sofort für unsere Versicherten zur Verfügung. Als vierter Privater Krankenversicherer am deutschen Markt bieten wir nun nach der Allianz, Gothaer und Halleschen diese innovative Lösung an, welche einen großen Schritt in Richtung einer Digitalisierung des Gesundheitswesens darstellt.

Die SI ePA-App bietet den Versicherten einen schnellen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten und -dokumente, vereinfacht den Dokumentenaustausch zwischen Ärzten für eine zielgerichtete Behandlung und ermöglicht den ganzheitlichen Blick auf die gesundheitliche Situation.

Die Kommunikationsmaßnahmen gegenüber unseren Kundinnen und Kunden erfolgen schrittweise. Versicherte, die sich bereits vor dem Go-Live als Interessenten eingetragen haben, werden in mehreren Stufen per Mail informiert. Darüber hinaus wurde die ePA Webseite von SIGNAL IDUNA aktualisiert. Hier geht es zur Kundenseite.

Schon bald werden in der Kundenapp und im Kundenportal Informationen zur KVNR und ePA zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen werden nach Bedarf kurzfristig umgesetzt.

Was ist die ePA?

Die ePA ist eine digitale Akte, in der alle gesundheitlichen Dokumente eines Patienten gebündelt werden. Dazu gehören unter anderem Diagnosen, Laborergebnisse, Krankenhausberichte, Notfalldaten, der digitale Impfpass und Medikationspläne. Die Versicherten haben die volle Kontrolle über ihre Daten und entscheiden selbst, wer darauf zugreifen darf. Wir als Versicherer können die Inhalte der ePA unserer Versicherten grundsätzlich nicht einsehen.

Wer kann die ePA nutzen?

Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist, dass der Versicherte eine Krankenvoll- oder eine Beihilfeversicherung bei SIGNAL IDUNA hat. Eine Zusatzversicherung reicht nicht aus.

Zu Beginn können aus technischen Gründen nur Versicherungsnehmer, die gleichzeitig auch Versicherte Person sind, die SI ePA-App nutzen. Wir arbeiten an einer Lösung, die ePA auch mitversicherten Personen anbieten zu können. Ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.

Was benötigen Versicherte für die Nutzung der SI ePA-App?

Die SI ePA-App ist ab sofort als separate App neben der „Meine SIMobile“ App im App Store bzw. Google Play Store verfügbar.

Für die Nutzung benötigen Versicherte:

1. Ein SIGNAL IDUNA Kundenkonto

2. Die persönliche Krankenversichertennummer (KVNR)

3. Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

4. Ein NFC-fähiges Smartphone mit Android 10 (oder höher) oder iOS 16 (oder höher)

 

Schritt für Schritt zur ePA

1.     Anlegen eines Kundenkontos bei SIGNAL IDUNA 

Mit dem SIGNAL IDUNA Kundenkonto können sich die Versicherten in der gesamten SIGNAL IDUNA Welt (Meine SIKundenportal, Meine SIMobile App, SI ePA App) anmelden.

Ist der Versicherte bereits Online-Service-Kunde, können die bestehenden Zugangsdaten genutzt werden, um im nächsten Schritt die Krankenversichertennummer (KVNR) zu beantragen und sich später in der SI ePA-App anzumelden.

2.     Beantragen einer Krankenversichertennummer

Um sich für die ePA zu registrieren, müssen wir Versicherte eindeutig identifizieren können. Dies erfolgt über die Krankenversichertennummer (KVNR), eine persönliche und eindeutige Identifikationsnummer.

Wichtig: Die Krankenversichertennummer ist nicht die Versicherungsnummer!

Die KVNR ist für privat Krankenversicherte eine neue, zusätzliche Nummer. Sie begleitet den Versicherten ein Leben lang, unabhängig davon, wo dieser versichert ist. Die KVNR ist nicht nur für die ePA, sondern auch für die Nutzung zukünftiger digitaler Dienste im Gesundheitswesen, wie das Organspenderegister, notwendig. Ohne die KVNR können diese Anwendungen nicht genutzt werden.

3.     Aktivieren der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Während der Registrierung in der SI ePA-App muss sich der Versicherte als Person ausweisen. Dies erfolgt digital über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels. Dazu muss der Versicherte lediglich den Personalausweis an ein NFC-fähiges Smartphone halten und die zugehörige PIN eingeben, sobald er in der SI ePA App dazu aufgefordert wird.

Wichtig: Die Online-Ausweisfunktion des Ausweisdokuments des Versicherten muss dafür aktiviert sein und der Versicherte benötigt die zugehörige PIN. Ohne Online-Ausweisfunktion können Sie die ePA-App nicht nutzen. Da dieses Verfahren als äußerst sicher gilt, ist dies aktuell die einzige Möglichkeit, sich in der App zu identifizieren.

4.     Download der SI ePA-App

Sobald Schritt 1 bis 3 erledigt sind, kann es losgehen. Die SI ePA-App kann sowohl im Google Playstore als auch im Apple Appstore. heruntergeladen werden.

Wie wird die ePA befüllt?

Um die ePA zu befüllen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der Versicherte lädt die Dokumente selbst hoch.

2. Der Versicherte bittet seine Ärzte, die Dokumente einzustellen.

Um selbst Dokumente hochzuladen, öffnet der Versicherte die SI ePA-App und kann im Bereich „Dokumente“ auswählen, ob er die Dokumente abfotografieren oder eine Datei vom Smartphone hochladen möchte.

Alternativ kann der Versicherte seine Ärzte bitten, seine Gesundheitsdokumente in die ePA einzustellen. Wichtig ist, dass der Arztpraxis vorab eine Berechtigung erteilt wird.

Opt-out: „ePAfür alle“ – Nur für die GKV relevant

Die im Digital-Gesetz (DigiG) beschlossene automatische Einrichtung der ePA für alle Versicherten (Opt-out) betrifft ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und ist für unsere Kunden in der privaten Krankenversicherung nicht relevant. Unsere Versicherten entscheiden selbst, ob sie die ePA nutzen möchten. Ein Widerspruch zum Opt-out ist nicht erforderlich.

Wo finde ich weitere Informationen?

Aktuelle Informationen finden Sie unter „Elektronische Patientenakte (ePA)“ auf der SIGNAL IDUNA Webseite: Elektronische Patientenakte (ePA) | SIGNAL IDUNA