Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einiger Pflegezusatztarife sehen eine Erhöhung des vereinbarten Pflegetagegeldes bzw. Pflegemonatsgeldes in regelmäßigen Abständen vor. Diese Erhöhung erfolgt bei SIGNAL IDUNA generell zum 1. Juli.
Durch die Dynamik wird sichergestellt, dass sich die versicherte Leistungshöhe werterhaltend anpasst. Der Vorteil für Ihre Kunden: Die Dynamik muss mit Ausnahme der Tarife EPTE/PTE nicht gesondert angenommen werden, sondern die Erhöhung erfolgt „automatisch“.
PflegeSTART, PflegePLUS und PflegeTOP
Dieses Jahr erhalten rund 8.400 Versicherungsnehmer eine Erhöhung des Pflegetagegeldes. Der Versand der neuen Versicherungsscheine erfolgte seit dem 16.05. Ein spezielles Anschreiben enthält nähere Informationen für den Kunden. Sowohl Bisex- als auch Unisex-Tarife werden von der Dynamikaktion erfasst. Ebenso werden Kunden mit einem PflegeTOP der Marke Deutscher Ring Krankenversicherung mit berücksichtigt.
Umfang der Aktion
Die in den AVB verankerte Tagegelderhöhung beträgt 10 Prozent des zuletzt vereinbarten Pflegetagegeldsatzes. Daraus ergibt sich nach der Umstellung eine Maximalstufe von 134 Euro.
Die Erhöhung gilt für Personen, die zum 01.07.2019 alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die versicherte Person hat das 20. Lebensjahr vollendet
- Die Person hat das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Der Versicherungsschutz nach diesen Tarifen bestand in den letzten 36 Monaten vor
- dem 1. Juli durchgehend
- Die Höhe des Pflegetagegeldes hat sich in dem vorgenannten Zeitraum nicht geändert
Die Erhöhung des Pflegetagegeldes gilt auch für nach Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle.
PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS
Rund 17.000 Versicherungsnehmer mit den Tarifen PflegeBAHR und ggf. PflegeBAHRPLUS erhielten seit dem 22.05. einen neuen Versicherungsschein mit der dynamischen Anpassung. Auch hier sind Kunden der Marke Deutscher Ring Krankenversicherung miteingeschlossen. 17.000 Verträge mit Tarif PflegeBAHR und 4.000 Verträge mit Tarif PflegeBAHRPLUS profitieren von der Erhöhung.
Umfang der Aktion
Die in den AVB verankerte Erhöhung beträgt 5 Prozent, maximal jedoch den Wert der durchschnittlichen Inflationsrate der jeweils vorausgegangenen 3 Jahre. Da diese bei 4,21 Prozent lag, erfolgt die Erhöhung um diesen prozentualen Wert. Daraus ergibt sich nach der Umstellung eine Maximalstufe von jeweils 1.583 EUR (PflegeBAHR/ Pflege-BAHRPLUS) monatlich.
Die Erhöhung gilt für Personen, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die versicherte Person hat das 20. Lebensjahr vollendet
- Der Versicherungsschutz nach diesem Tarif bestand in den letzten 36 Monaten vor
- dem 1. Juli durchgehend
- Die Höhe des Pflegegeldes hat sich in dem vorgenannten Zeitraum nicht geändert
- Es ist keine Pflegebedürftigkeit eingetreten
EPTE, PTE
Versicherungsnehmern mit den Tarifen PTE und EPTE wird alle drei Jahre angeboten, das vereinbarte Pflegetagegeld prozentual zu erhöhen (rund 2.350 Verträge). Zugrunde gelegt wird der vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung von 4,2 Prozent. Die Maximalstufe beträgt 188 Euro.
Die Schreiben werden in der ersten Juliwoche versandt. Ihre Kunden haben drei Monate Zeit, das Angebot ohne erneute Gesundheitsprüfung anzunehmen. Das heißt: Bis zum 30.09.2019 muss der dem Anschreiben beigefügte Erhöhungsantrag bei SIGNAL IDUNA eingegangen sein.
EPT, PT
Von der dynamischen Erhöhung im Tarif EPT profitieren rund 4.500 Versicherungsnehmer. Hier erfolgt der Versand der geänderten Versicherungsscheine am 14.06.2019 (Aktionsbeginn 1.8.).
Umfang der Aktion
Im Tarif EPT ist für die planmäßige Erhöhung maßgeblich, in welchem Verhältnis sich die Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung in einem Zweijahreszeitraum (2017-2019) erhöht hat. Hier wird jedoch nicht die versicherte Leistung, sondern der Beitrag prozentual angepasst.
Die Beitragserhöhung 2019 beträgt 5 Prozent des bisherigen Beitrags. Die Erhöhung des Beitrags bewirkt eine Erhöhung des versicherten Pflegetagegeldes nach Maßgabe der technischen Berechnungsgrundlagen. Daraus ergibt sich nach der Umstellung eine Maximalstufe von 159 Euro im EPT. Die Erhöhung gilt für Personen, die nach Tarif EPT versichert sind und diesen Tarif bereits vor dem 01.01.2019 versichert hatten.
Voraussetzung für die Leistungsanpassung ist, dass die versicherte Person am Stichtag der Leistungsanpassung das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das hinzukommende Pflegetagegeld gilt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Leistungsanpassung auch für laufende Versicherungsfälle.
Vergütung
Eine Courtage für die Dynamiken aller o.g. Tarife wird nicht gewährt.