Das Handbuch zur Kranken­versicherung 2022: Ihr umfangreiches Nachschlagewerk

Was auch immer Sie gerade zur Kranken­versicherung wissen wollen: Das KV-Handbuch verrät es Ihnen in Sekundenschnelle. Schon jetzt können Sie die 2022er-Version mit topaktuellen Informationen nutzen.

Veröffentlicht am 18. Februar 2022

Alle Informationen, welche in diesem Jahr rund um die Krankenversicherung für Sie interessant sein können – das verspricht das aktualisierte KV-Handbuch. Folgende Inhalte haben unsere KV-Experten für Sie zusammengestellt:

  • Sozialversicherungs-Grenzwerte 2022
  • GKV/PKV im Tiefenvergleich
  • Zielgruppen und Fachthemen
  • Tarifübersichten
  • Pflegeversicherung
  • KV-Lexikon
  • Gesetzestexte/Angebotssoftware

 

Nachdem die Ampelregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint die Koexistenz von GKV und PKV für die nächsten Jahre gesichert – zum Wohle aller, denn das duale System sorgt für Spitzenmedizin in Deutschland. Änderungen gab es jedoch durchaus. So wurde der Anstieg der Jahresarbeitsentgeltgrenze in diesem Jahr ausgesetzt. Eine gute Nachricht für wechselwillige höher verdienende Angestellte. 

Auch für die Versicherten der SIGNAL IDUNA gibt es gute Nachrichten. So bleiben die wichtigen Arbeitnehmertarif-Varianten EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS auch in diesem Jahr beitragsstabil, während die speziellen Tagegeldtarife für Arbeitnehmer (ESP-VS) sogar günstiger geworden sind. Zudem wurden die Beamten vertrieblich noch stärker in den Fokus genommen.

 

Länder gehen bei Beihilfe und Heilfürsorge vermehrt eigene Wege

Raketenwissenschaft ist die private Krankenversicherung zwar noch nicht, aber sie nähert sich stetig an. Das ganze System ist mittlerweile so fein verästelt und ausdifferenziert, dass unser KV-Handbuch in seiner diesjährigen Version 172 Seiten braucht. Vor allem bei den Beihilfe- und Heilfürsorge-Regelungen gehen Bund und Länder zunehmend eigene Wege. Als KV-Profi kann man die wichtigen Grundlagen und Daten im Kopf haben, doch unmöglich alle beratungsrelevanten Details. 

Damit Sie diese immer schnell zur Hand haben, gibt es unser bewährtes KV-Handbuch. Wie Sie der obigen Themenübersicht entnehmen können, lässt es keine Frage zur Krankenversicherung offen. Die beiden Hauptblöcke bilden zum einen Zielgruppen und Fachthemen – von Selbstständigen und Freiberuflern über höher verdienende Arbeitnehmer bis hin zu verschiedenen Beamtengruppen – und zum anderen das beliebte KV-Lexikon. Es liefert Ihnen Erläuterungen aller Fachbegriffe, die im Rahmen Ihrer Beratungsarbeit auftauchen können.

 

Ein Auszug:

Unisex
Grundlage für die Einführung von Unisex-Beiträgen ( = geschlechtsunabhängige  Beitragskalkulation) ist  ein  Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011. Die bisherigen geschlechtsabhängigen Beiträge ( = Bisex-Beiträge) dürfen ab dem 21.12.2012 im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden, da sie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen darstellen. Für die PKV bedeutet dies: Alle Tarife, die nach Bisex kalkuliert wurden, dürfen seit dem 21.12.2012 nicht mehr angeboten werden. Aus diesem Grund wurde eine neue Unisex-Verkaufspalette eingeführt.
Krankenversicherungen, die vor dem 21.12.2012 in Bisex abgeschlossen wurden, bleiben auch weiterhin zu Bisex-Konditionen bestehen. Eine automatische Umstellung auf Unisex erfolgt nicht.
Bisex-Neukunden können in Zukunft jederzeit in Unisex-Tarife wechseln. Grundlage ist das gesetzlich festgelegte Tarifwechselrecht nach § 204 VVG. Für eventuelle Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex ist jedoch nicht möglich.

 

Beihilfe
Den Beamten erstattet der Dienstherr einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe. Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Aufgrund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Da der Dienstherr also nur einen Teil der entstandenen Kosten übernimmt, ist Beihilfe demzufolge nur Teilhilfe. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kostenanteile ist eine eigenverantwortliche Vorsorge notwendig. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können Beamte anstelle der „individuellen Beihilfe“ die „Pauschale Beihilfe“ wählen. Sie erhalten dann anstelle des Beihilfeanspruchs einen Beitragszuschuss zu ihrer Krankenversicherung (GKV bzw. PKV). Mit Wahl der „Pauschalen Beihilfe“ ist dann ein 100%iger Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Die Kosten bei dauernder Pflegebedürftigkeit bleiben weiter beihilfefähig. Die Entscheidung für die „Pauschale Beihilfe“ ist grundsätzlich unwiderruflich (einzige Ausnahme: erneutes Wahlrecht in Richtung „individueller“ Beihilfe nur bei Verbeamtung auf Probe). Details zur Pauschalen Beihilfe finden Sie auf Seite 121.

 

Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022: 64.350 Euro, Altfälle: 58.050 Euro) überschreitet, werden als krankenversicherungsfrei bezeichnet. Die Versicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Tage des Überschreitens, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Weitere Voraussetzung: Auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze muss überschritten werden. Berufseinsteiger, Personen, die den Arbeitgeber wechseln, oder Personen, die aufgrund eines Statuswechsels     (z. B. aus der Selbstständigkeit) in eine abhängige Beschäftigung wechseln und die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, müssen nicht bis Ende des Kalenderjahres warten. Sie sind sofort zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme versicherungsfrei (siehe auch Seite 25). Seit dem 01.07.2000 werden mindestens 55-Jährige, die in den letzten fünf Jahren vorher PKV-versichert waren, grundsätzlich nicht mehr krankenversicherungspflichtig; sie bleiben versicherungsfrei.
 

Jetzt das Krankenversicherungs-Handbuch herunterladen!

Das elektronische KV-Handbuch 2022 steht ab sofort im Maklerportal bereit. Als wichtigstes Nachschlagewerk im Bereich Krankenversicherung haben wir diesem einen prominenten Platz eingeräumt. Nach einem Klick auf „Privater Bereich – Gesundheit erhalten“ finden Sie unter dem Bild einen unübersehbaren Download-Link. 

In diesem Jahr steht Ihnen das KV-Handbuch so frühzeitig wie lange nicht mehr zur Verfügung. Bis zum Redaktionsschluss hat unser KV-Expertenteam unermüdlich daran gearbeitet, alle Änderungen einzupflegen und das Ganze noch nutzerfreundlicher für Sie darzustellen und auf den Punkt zu bringen. Wir hoffen, dass das Ergebnis Sie auch in diesem Jahr wieder im alltäglichen KV-Beratungsgeschäft maßgeblich unterstützt – und den einen oder anderen Aha-Moment liefert.