Die AOK Rheinland/Hamburg darf ihren Kunden die angebotenen Zusatzversicherungsleistungen in Form von Wahltarifen nicht mehr anbieten. Laut dem Bundessozialgericht ist es nicht Aufgabe der Kassen, den PKV-Unternehmen im Bereich der Zusatzversicherung Konkurrenz zu machen.
Damit wird die Position der PKV gestärkt und vor allem klargestellt, dass nur die PKV Zusatzversicherungsschutz für die GKV-Lücken anbieten kann.
Welche Wahltarife sind betroffen?
Tarife mit Kostenerstattung für:
Krankenbehandlung im Ausland, Zuzahlungen sowie Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz und Zahnvorsorgeleistungen, kieferorthopädische Leistungen, Brillen und ergänzende Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Was bedeutet das für die Kunden der AOK Rheinland/Hamburg?
Die Wahltarife müssen geschlossen werden. Dadurch verlieren AOK Rheinland/Hamburg Kunden ihren zusätzlichen Versicherungsschutz. Die AOK ist jetzt auf der Suche nach PKV-Partnern, die hier Angebote unterbreiten können.
Ihre Chance:
Sofern Sie auf AOK-Kunden treffen, können Sie die leistungsstarken SIGNAL IDUNA KV-Zusatztarife, idealerweise in Kombination mit dem Wechsel zur IKK classic, anbieten.
Denken Sie an ISI-gesund: gesetzlich und privat krankenversichert. Die innovative Kombination mit dem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 150,00 EUR für eine SIGNAL IDUNA KV-Zusatzversicherung.
Welches Potential steht Ihnen zur Verfügung?
Nach Angaben der AOK Rheinland/Hamburg hatten von den rund 3 Millionen Versicherten etwa 500.000 einen oder mehrere Wahltarife abgeschlossen.
Gut zu wissen: IKK classic und SIGNAL IDUNA – zwei starke Partner
Bereits seit 2004 haben sich IKK classic und SIGNAL IDUNA entschieden, einen gemeinsamen Weg bei dem Gesundheitsschutz ihrer Kunden zu gehen. Wie sich auch jetzt wieder zeigt, die genau richtige Entscheidung: Denn, anders als die AOK-Versicherten, die vollständig ihren Zusatzversicherungsschutz verlieren, können die IKK-Versicherten auf die vertraglich vereinbarten SIGNAL IDUNA Zusatzversicherungsleistungen ein Leben lang vertrauen.
Die aktuellen Pressemitteilungen der IKK classic und SIGNAL IDUNA können Sie der Anlage entnehmen.
Fazit
Das Urteil bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Einen verlässlichen, lebenslangen Zusatzversicherungsschutz für die GKV-Lücken gibt es nur in der PKV!
Zusatzinformationen:
Kündigungsfristen der AOK Rheinland/Hamburg Mitgliedschaft:
Die Wahltarife verlieren aufgrund des Urteils ihre (Rechts-)Grundlage und damit ihre Bindungsfristen. Eine AOK-Mitgliedschaft kann somit generell zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden (Voraussetzung: die 18-monatige Bindung an die AOK Rheinland/Hamburg ist erfüllt). Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht gegeben.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es auch noch zulässige Wahltarife gibt, die von dem Urteil nicht betroffen sind und unterschiedliche Bindungsfristen vorsehen. Hierzu zählen:
- Wahltarif Krankengeld (Bindungsfrist drei Jahre)
- Wahltarif Bonus mit Zusatzbonus >> Selbstbehalt (Bindungsfrist drei Jahre)
- Wahltarif für die Kostenerstattung für die ambulante ärztliche Versorgung (Bindungsfrist ein Jahr)