Welche Beamten fallen unter die Kriterien der Sonder-Öffnung?
Erfasst werden alle aktuell freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und ihre Angehörigen, die erstmals in die PKV wechseln wollen.
Die Sonder-Öffnungsaktion gilt für folgende Personengruppen mit Anspruch auf Beihilfe:
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Zeit
- Beamte auf Lebenszeit
- Richter
- Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand)
Die Antragstellung mitzuversichernder Angehöriger, muss innerhalb von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn des Beamten bei demselben Versicherer erfolgen.
Soldaten werden von der Sonder-Öffnungsaktion vom 01.10.2020 – 31.03.2021 für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte nicht erfasst. Auch Beamte auf Widerruf, die die 6 Monatsfrist der Dauernden Öffnungsaktion für Beamte versäumt haben, werden von dieser Sonder-Öffnung nicht erfasst. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei späterer Verbeamtung auf Probe im Rahmen der „Dauernden Öffnungsaktion für Beamte“ aufgenommen zu werden.
Die Vorteile der Sonder-Öffnungsaktion für Beamte im Überblick:
- Anspruch auf Aufnahme in bestimmte beihilfekonforme Krankheitskostentarife (Kontrahierungszwang)
- kein Aufnahmehöchstalter
- keine Leistungsausschlüsse
- Begrenzung eventueller Risikozuschläge auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags
Das Zeitfenster der Sonder-Öffnungsaktion für Beamte schließt sich am 31.03.2021
Der offizielle Startschuss der Sonder-Öffnung ist der 01.10.2020. Anträge können selbstverständlich auch schon vorher gestellt werden (mit frühestmöglichem Versicherungsbeginn 01.10.2020). Ende der Sonderöffnung und spätester Antragseingang bei uns ist der 31.03.2021. Der Versicherungsbeginn selbst kann auch nach dem 31.03.2021 erfolgen. Er muss natürlich nahtlos an das Ende der GKV-Mitgliedschaft anknüpfen.
Wichtig innerhalb der Öffnungsaktion:
Die Aufnahme im Rahmen der erleichterten Bedingungen erfolgt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde. Daher empfiehlt der PKV-Verband vor der verbindlichen Antragstellung eine entsprechende Recherche des Beamten.
Hier der Auszug aus dem Merkblatt zur Öffnungsaktion des PKV-Verbandes:
„8. Wie stelle ich einen Antrag auf Versicherung im Rahmen der Öffnungsaktion?
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sicher sein, dass Sie den für Sie am besten geeigneten Tarif ausgewählt haben. Deswegen ist zu empfehlen, bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Erst danach sollte ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt werden.
Die PKV-Unternehmen prüfen mit dem Vorliegen des Antrags, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Öffnungsaktion vorliegen. Sie werden auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur im Rahmen der Öffnungsaktion in Betracht kommt oder zu ihren Bedingungen günstiger ist.
Sie selbst sollten erst dann einen formellen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der „Öffnungsaktion für Beamte“ stellen, wenn Sie sich bei Ihrer Wahl des Versicherers sicher sind. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, ist verpflichtet, Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern.“
Unsere Empfehlung bei Antragstellung von derzeit freiwillig versicherten Beamten
Erfahrungsgemäß erkennen Sie bereits bei der Antragsaufnahme, ob aufgrund der Vorerkrankungen nur ein Zugang im Rahmen der Öffnungsaktion erfolgen kann. In diesen Fällen vermerken sie bitte unter Sondervereinbarungen im Antrag, dass eine Aufnahme im Rahmen der Sonder-Öffnung gewünscht wird. Wenn vorhanden, fügen Sie am besten die notwendigen Nachweise bei (Verbeamtungsurkunde, Nachweis der GKV-Mitgliedschaft). In allen anderen Fällen empfehlen wir eine Risiko-Vorabanfrage, um aus Sicht des Kunden das optimale Angebot zu finden.
Versicherbare Tarife im Rahmen der Sonder-Öffnungsaktion für freiwillig versicherte Beamte
Bei den versicherbaren Tarifen ergeben sich durch die befristete Sonder-Öffnung keine Änderungen zu den bereits bekannten Kriterien der „Dauernden Öffnungsaktion für Beamte und deren Angehörige“. Im Prinzip ist das „Bonbon“ der Sonder-Öffnungsaktion, dass bei freiwillig versicherten Beamten vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 auf die Voraussetzung der Verbeamtung vor dem 01.01.2005 verzichtet wird. Entsprechende Hinweise finden Sie auch in der Öffnungsaktionsbroschüre des PKV-Verbandes (Punkt 4 und 2c).
Daher gelten im Wesentlichen die im KV-Handbuch 2020 zur dieser Personengruppe (Seite 59) genannten Tarifoptionen und Voraussetzungen der bekannten „Dauernden Öffnungsaktion“ (siehe Anlage).
Weitere Informationen zur Öffnungsaktion für Beamte
Zusätzliche Informationen zu den grundsätzlichen Kriterien der Öffnungsaktionen sowie eine Übersicht der teilnehmenden Unternehmen finden Sie in der Broschüre des PKV-Verbandes zur Öffnungsaktion für Beamte.