Anders als bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung sind der Gesundheitsbonus und die pauschale Abgeltung garantierte tarifliche Leistungen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass Versicherte im Anspruchsjahr keine Leistung aus einem relevanten Tarif erhalten haben.
Voraussetzungen für den Anspruch auf den Gesundheitsbonus und die pauschale Abgeltung
Gesundheitsbonus: Belohnung für jedes leistungsfreie Jahr
Die Höhe des Gesundheitsbonus ist abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Kalenderjahre in Folge. Er wird zusätzlich zur Beitragsrückerstattung in den PLUS-Varianten der Produktlinie "privat" ausgezahlt. Bestand der Versicherungsschutz in 2023 kein volles Kalenderjahr, wird der Gesundheitsbonus anteilig ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Für Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben, halbiert sich der Gesundheitsbonus.
Pluspunkt: Bereits bei Versicherungsbeginn beeinflussen leistungsfreie Vorversicherungszeiten die Höhe des Gesundheitsbonus.
Die Anrechnung erfolgt, wenn
- im Neugeschäft alle Gesundheitsfragen bei Antragsaufnahme verneint werden
- zusammen mit dem Neugeschäftsantrag eine Bescheinigung des Vorversicherers über den leistungsfreien Zeitraum (außer ggf. Vorsorge, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen) eingereicht wird
Bei Bestandskunden kann davon ausgegangen werden, dass ein Anspruch auf den Gesundheitsbonus vorliegt, wenn auch eine Auszahlung der Beitragsrückerstattung (auch nach Best-Abrechnung) erfolgt ist. Bestandskunden, die aus einer KV-Zusatzversicherung in eine KV-Vollversicherung umstellen, gelten ebenfalls als Neukunden.
Pauschale Abgeltung: In diesen Tarifen profitieren Ihre Kunden
In den Tarifen Comfort (A), Comfort+ (A), M 80 (A) und M 81 (A) erhalten Erwachsene 390 Euro und Kinder/Jugendliche 130 Euro, sofern sie im kompletten abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Verhaltensbonus: Gesundheitsbewusstsein zahlt sich aus!
Versicherte im Tarif EXKLUSIV-PLUS erhalten auf Antrag bis zu 300 Euro für nachgewiesenes gesundheitsbewusstes Verhalten. Zusätzlich zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung und zum Gesundheitsbonus. Leistungsfreiheit ist nicht erforderlich.
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