Die Höhe des Gesundheitsbonus ist abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Kalenderjahre in Folge. Er wird zusätzlich zur Beitragsrückerstattung in den PLUS-Varianten der Produktlinie "privat" ausgezahlt. Bestand der Versicherungsschutz in 2023 kein volles Kalenderjahr, wird der Gesundheitsbonus anteilig ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Für Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben, halbiert sich der Gesundheitsbonus.
Pluspunkt: Bereits bei Versicherungsbeginn beeinflussen leistungsfreie Vorversicherungszeiten die Höhe des Gesundheitsbonus.
Die Anrechnung erfolgt, wenn
- im Neugeschäft alle Gesundheitsfragen bei Antragsaufnahme verneint werden
- zusammen mit dem Neugeschäftsantrag eine Bescheinigung des Vorversicherers über den leistungsfreien Zeitraum (außer ggf. Vorsorge, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen) eingereicht wird
Bei Bestandskunden kann davon ausgegangen werden, dass ein Anspruch auf den Gesundheitsbonus vorliegt, wenn auch eine Auszahlung der Beitragsrückerstattung (auch nach Best-Abrechnung) erfolgt ist. Bestandskunden, die aus einer KV-Zusatzversicherung in eine KV-Vollversicherung umstellen, gelten ebenfalls als Neukunden.