Was ist Gesundheitsbonus und pauschale Abgeltung?
Im Gegensatz zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung sind der Gesundheitsbonus und die pauschale Abgeltung nicht vom Unternehmenserfolg abhängig. Es handelt sich um eine garantierte tarifliche Leistung. Diese wird fällig, wenn der Kunde im Anspruchsjahr leistungsfrei geblieben ist.
Ihr Kunde hat keine Leistungen aus einem relevanten Tarif bezogen? Damit ist er leistungsfrei. Sobald Ihr Kunde für einen Vertrag die normale Beitragsrückerstattung (BRE) erhält, hat er ebenfalls Anspruch auf den Gesundheitsbonus. Dies ist unabhängig davon, ob die BRE in voller Höhe oder unter Verrechnung bereits gezahlter Leistungen erfolgt, wodurch die notwendige Leistungsfreiheit wieder hergestellt wird. Diese Regelung gilt sowohl für die Uni- als auch die Bisex-Varianten!
Die Höhe variiert je nach Anzahl der leistungsfreien Kalenderjahre
Die Höhe des Gesundheitsbonus ist abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Kalenderjahre in Folge. Soweit der Versicherungsschutz 2021 kein volles Kalenderjahr bestand, wird der Gesundheitsbonus anteilig ausgezahlt. Für Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beziehungsweise, die den Tarif nach den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten versichert haben, halbiert sich der Auszahlungsbetrag.
Das Besondere: Bereits bei Versicherungsbeginn können leistungsfreie Vorversicherungszeiten die Höhe des Gesundheitsbonus positiv beeinflussen! Die Anrechnung dieser Jahre erfolgt, wenn
- im Neugeschäft alle Gesundheitsfragen im Antrag verneint werden oder
- zusammen mit dem Neugeschäftsantrag eine Bescheinigung des Vorversicherers (über den erforderlichen Zeitraum) eingereicht wird, aus der hervorgeht, dass keine Leistungen (außer ggf. Vorsorge, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen) abgerechnet wurden.
Bei Bestandskunden erfolgt die Prüfung anhand der Leistungshistorie. Wurde eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt (auch nach Best-Abrechnung), kann davon ausgegangen werden, dass auch der Gesundheitsbonus zur Auszahlung kommt.
Hinweis: Bestandskunden, die aus einer Zusatzversicherung in eine Kranken-Vollversicherung umstellen, gelten ebenfalls als Neukunden. Die Höhe des Gesundheitsbonus ergibt sich wie folgt. Der Höchstbetrag wird ab drei leistungsfreien Kalenderjahren in Folge ausgezahlt.
Auszahlungshöhe nach leistungsfreien Jahren:
START-PLUS: 1 Jahr = 400 €; 2 Jahre = 500 €; 3 Jahre = 600 €
KOMFORT-PLUS und EXKLUSIV-PLUS: 1 Jahr = 400 €; 2 Jahre = 500 €; 3 Jahre = 600 €
Corona Bestandserhaltungsmaßnahme
Kunden, die in dem Jahr 2021 von einem Tarif mit einem Gesundheitsbonus oder einer pauschalen Abgeltung in den Tarif START bzw. ESPRIT MX gewechselt und leistungsfrei geblieben sind, erhalten den Gesundheitsbonus bzw. die pauschale Abgeltung anteilig. Die befristete Umstellung wirkt sich mindernd auf die Gewährung des Gesundheitsbonus oder der pauschalen Abgeltung für 2021 aus.
Pauschale Abgeltung
In den Tarifen Comfort(A), Comfort+(A) und M 80(A)/ M 81(A) erhalten Erwachsene 390 Euro und Kinder-/ Jugendliche 130 Euro, wenn sie im vollen abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen bezogen haben. Die pauschale Abgeltung wird ebenfalls am 22.07. an die berechtigten Kunden ausgezahlt.
Da diese Leistungen Bestandteil der Tarife sind, können Sie Ihren Kunden hierfür eine Garantie aussprechen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Ihr Verkaufsargument: Der Verhaltensbonus
Der Verhaltensbonus ist neben dem Gesundheitsbonus und der "normalen" Beitragsrückerstattung ein wichtiges Verkaufsargument für den Tarif EXKLUSIV-PLUS.
Die Auszahlung des Verhaltensbonus aus dem Tarif EXKLUSIV-PLUS für das abgelaufene Kalenderjahr erfolgt auf Antrag, sofern vier von fünf Untersuchungen (Zahnvorsorge, BMI, Blutzucker, Blutdruck und Cholesterin; Details siehe AVB) durchgeführt werden, die Ergebnisse im Normbereich liegen und hierzu ein schriftlicher Nachweis erfolgt. Bei durchgeführter Zahnvorsorge reicht es aus, wenn von den vier Untersuchungen drei im Normbereich liegen. Ohne die Zahnvorsorge müssen die Befunde aller vier Untersuchungen im Normbereich liegen.
In Kürze die wichtigsten Punkte
Der Verhaltensbonus beträgt für
- ein Kalenderjahr 200 EUR
- das zweite Kalenderjahr in Folge 250 EUR und
- das dritte und jedes weitere Kalenderjahr in Folge 300 EUR.
Für Personen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber auch für Versicherte des R-EXKLUSIV-PLUS, halbiert sich der Verhaltensbonus.
Im ersten Kalenderjahr beträgt der Verhaltensbonus nur so viel Zwölftel von 200 EUR, wie sie dem Anteil der versicherten Monate im ersten Kalenderjahr entspricht. Eine Zwölftelung erfolgt auch aufgrund einer - nicht im ganzen Kalenderjahr bestandenen Anwartschaft.
Die jährliche Zahlung für das abgelaufene Kalenderjahr kann ab dem Folgejahr beantragt werden. Ein Anspruch besteht
- wenn der Tarif während des abgelaufenen Kalenderjahres für mindestens einen Monat bestand und
- ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der Zahlung fortbestanden hat (ausgenommen, wenn die Versicherung durch Tod oder durch Eintritt der Versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit beendet wird) und
- die Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr nicht spätestens bis zum Zeitpunkt der Zahlung voll und ohne Gerichtsverfahren gezahlt worden sind und
- wenn die Leistungen der Versicherung im abgelaufenen Kalenderjahr nicht ruhten (Ruhen zum Auszahlungszeitpunkt darf auch nicht bestehen) oder die versicherte Person nicht hilfebedürftig war.