Krankenversicherungsbeiträge sind im Rahmen des BEG als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Im Gegenzug führt die BRE zu einer entsprechenden Reduzierung dieses steuerlich abzugsfähigen Betrages. Die Beitragsrückerstattung wird von SIGNAL IDUNA an das Finanzamt gemeldet. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Meldung der diesjährigen BRE erfolgt Ende Februar 2025 und gilt für die Einkommensteuererklärung 2024. Die steuerlichen Auswirkungen einer Teil-BRE sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich und können daher verbindlich nur vom Steuerberater oder einer ähnlich befähigten Person beurteilt werden.
Versicherte der Produktlinie privat profitieren in den PLUS-Varianten grundsätzlich noch vom Gesundheits- und ggf. vom Verhaltensbonus. Versicherte der Marke Deutscher Ring Krankenversicherung erhalten in den Tarifen Comfort(A), Comfort+(A), M80(A) und M81(A) zusätzlich ggf. die pauschale Abgeltung. Erfahrungsgemäß sind Kunden bereit, in weitere attraktive Produkte der SIGNAL IDUNA zu investieren.