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Vorsorge & Vermögen

Franke und Bornberg: Nur wenige BU-Tarife mit echter DU-Klausel

Beamte müssen auf eine möglichst leistungsstarke Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Das Rating-Haus Franke und Bornberg hat eine aktuelle Übersicht zusammengestellt.

15.07.2020

Wenn ein Beamter des öffentlichen Diensts von seinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wird, kann er seinen Job nicht mehr ausüben. Sein BU-Versicherer wird die vereinbarte BU-Rente aber nur auszahlen, wenn auch der Leistungsauslöser für eine BU laut Vertrag erfüllt ist. Daher gibt es Dienstunfähigkeitsklauseln bei BU-Tarifen, allerdings sind sie nicht sehr verbreitet. Sie werden meist nur von denjenigen Versicherern angeboten, die Beamte zu ihrer erklärten Zielgruppe zählen. Dort gehören sie jedoch zu den festen Bestandteilen der BU-Tarife.

Mit einem BU-Tarif, der den BU-Fall mit Eintritt der Dienstunfähigkeit ohne weiteres anerkennt, kommt der versicherte Beamte daher schneller und unkomplizierter zur BU-Rente. Eine vollumfassende „echte“ DU-Klausel ist zum Beispiel so formuliert, dass Beamte des öffentlichen Dienstes als berufsunfähig betrachtet werden, wenn „diese wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden”. Durch diese Formulierung ist die Entscheidung des Dienstherrn für den BU-Versicherer bindend.

Unvollständige Klauseln hingegen schließen Beamtenanwärter und Beamte auf Probe aus. Sie können ohne Zahlung einer Rente entlassen werden, und werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Versicherer verzichtet auf Prüfung

Die Qualität der DU-Klausel erkennt man daran, dass diese tatsächlich ein vereinfachtes Anerkenntnis darstellt. Dabei verzichtet der Versicherer auf ein eigenes Prüfungsrecht, nachdem der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Das macht eine echte oder zumindest „eingeschränkte“ DU-Klausel aus. Eingeschränkt bedeutet hier, dass der Versicherer ausschließlich gesundheitliche Gründe für die Dienstunfähigkeit anerkennt.

Eine solche Formulierung richtig einzuordnen, ist meist schwierig. „Lautet eine Regelung etwa ‚Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt’, dann begründet sie ein eigenes Prüfungsrecht des Versicherers“, betont Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter des Rating-Hauses Franke und Bornberg. Denn durch die Formulierung „und“ darf auch der Versicherer prüfen, ob die Beeinträchtigung zur Nichterfüllung der Dienstpflicht führt. Und er kann theoretisch zu einem abweichenden Ergebnis kommen.

Die Analysten von Franke und Bornberg haben eine aktuelle Übersicht über 20 BU-Tarife mit DU-Klauseln zusammengestellt. Drei Tarife gelten dabei als „echt“ und schließen somit eigenständige Prüfungen des Versicherers bei Dienstunfähigkeit generell aus. Bei den 17 weiteren genannten BU-Tarifen mit eingeschränkter DU-Klausel ist ein Prüfungsrecht ebenfalls nicht vorgesehen, der Versicherer könnte allenfalls den Grund der Dienstunfähigkeit anzweifeln.

Übersicht: 20 BU-Tarife mit DU-Klausel

Versicherer mit echter DU-Klausel

  • DBV: SBU mit Einschluss allgemeiner DU (Stand 12.2019)
  • Signal Iduna: SI WorkLife EXKLUSIV, SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS (Stand 12.2019) 

Versicherer mit eingeschränkter DU-Klausel

  • Bayern-Versicherung: EinkommensSicherung Plus, EinkommensSicherung Invest Plus
  • Condor: SBU
  • Debeka: SBU für Beamte und Richter mit Einschluss DU (ABBV-B)
  • die Bayerische: SBU PROTECT Komfort, SBU PROTECT Komfort plus, SBU PROTECT Prestige
  • Feuersozietät: EinkommensSicherung Plus, EinkommensSicherung Invest Plus
  • Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener): SBU BUVSBU, BUV PLUS
  • HUK-Coburg: SDU
  • Provinzial Rheinland: TopSBV (Tarif 49)
  • R+V: R+V-Berufsunfähigkeits-Police
  • SAARLAND: EinkommensSicherung Plus, EinkommensSicherung Invest Plus
  • Versicherer im Raum der Kirchen: SDU

Das Rating-Haus empfiehlt, dass Beamte neben der genauen Formulierung der DU-Klausel auch auf eine mögliche zeitliche Einschränkung achten. Bei einigen Anbietern muss die Dienstunfähigkeit vor einem bestimmten Alter, zum Beispiel 46 Jahren, eingetreten sein. „Wird dieses Alter überschritten, wird im Anschluss ‚nur’ noch nach der allgemeinen Berufsunfähigkeitsdefinition geprüft. Auch bei Beamten auf Widerruf oder Probe wird die Leistung häufig zeitlich befristet – auf 24 oder 36 Monate“, so BU-Experte Franke.

Die Formulierung der DU-Klausel ist daher ein wichtiges Kriterium für Beamte bei der Auswahl ihrer Arbeitskraftabsicherung. Aber natürlich sollten auch alle anderen Regelungen im Bedingungswerk des BU-Tarifs eine entsprechende Qualität haben.

 

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