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Gesundheit

Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz zum 01.10.2020

GKV-Versicherte erhalten mehr Geld für Zahnersatz. Ist dies eine wirklich spürbare Entlastung?
Jetzt mehr erfahren.

31.08.2020

Das wichtigste vorweg:

Trotz der höheren Festzuschüsse, bleibt die Grundproblematik der hohen Eigenanteile nach wie vor bestehen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist nach wie vor wichtig!

Höherer Festzuschuss für Zahnersatz

Aufgrund des am 11.05.2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde auch die Bonusregelung für GKV-Versicherte angepasst. Bisher decken die Festzuschüsse

50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung ab.

Neu: Ab dem 01.10.2020 werden die Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte auf 60 Prozent erhöht.
Folge: Auch der Bonus für eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nach fünf bzw. zehn Jahren steigt demnach auf 70 bzw. 75 Prozent.

  bisher: Neu: ab 01.10.2020
Festzuschuss 50 % 60 %
Festzuschuss
+ 10 % Bonus für 5-Jährige Vorsorge
60 % 70 %
Festzuschuss
+ 5 % Bonus für 5-Jährige Vorsorge
65 % 75 %

 

10 Prozentpunkte höherer Festzuschuss – das müssen Sie wissen

Aus Sicht der GKV-Versicherten ist es sicherlich erfreulich, wenn sich die Kassen mit einem höheren Zuschuss am Zahnersatz beteiligen. Aber: Der Festzuschuss gilt immer nur auf Grundlage der sogenannten Regelversorgung. Hierbei handelt es sich um einen befundorientierten Zuschuss.

Selbst bei der einfachen Versorgung (Regelversorgung) zahlen Ihre Kunden mindestens 25 % aus der eigenen Tasche. Entscheiden sie sich für eine komfortablere Versorgungsform (gleichartige bzw. andersartige Versorgung) wie z. B. Implantate, höherwertige Kronen und Brücken, wird die Belastung noch deutlich höher. Denn sie erhalten von der GKV immer nur den Festzuschuss, unabhängig von der Versorgungsform.  Dies verdeutlichen folgende Beispiele:

Die Grundproblematik bleibt: hohe Eigenanteile für eine bessere Versorgung

In vielen Fällen entscheiden sich Ihre Kunden für die bessere Versorgungsform (z. B. hochwertige Brücke aus Edelmetall mit Keramikverblendung) anstatt der Regelversorgung (einfache Metallbrücke ohne Verblendung). Auf den Mehrkosten bleiben Ihre Kunden jedoch sitzen. Das können schnell tausend Euro oder mehr sein (s. Beispiel „Gleichartige Versorgung“).

Bei den meistgewählten Versorgungsformen „gleichartig“ und „andersartig“ beträgt der von den Versicherten aus der eigenen Tasche zu zahlende Eigenanteil statt 83 % jetzt 80 %. Das verdeutlicht die nach wie vor vorhandene Notwendigkeit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung, wenn man „Komfort im Esszimmer haben möchte“.

Die Lösung: Eine Zahnzusatzversicherung der SI benötigen GKV-Versicherte in jedem Fall, auch wenn die Festzuschüsse für Zahnersatz minimal höher ausfallen. Es handelt sich nicht um eine wirklich spürbare Entlastung.

Auswirkungen auf die SI Zahnzusatztarife


Wichtige Hinweise für die Tarife der Neugeschäftspalette:

Aufgrund der „höheren“ GKV-Leistungen, reduziert sich in den Tarifen der Produktlinie „Zahn“ bei Zahnersatz-Rechnungen geringfügig die Erstattung. Durch die Leistungszusage der Tarife (X % der erstattungsfähigen Kosten inkl. Vorleistung der GKV) ändert sich hinsichtlich des verbleibenden Eigenanteils für Ihre Kunden nichts. Erfreulich: Mittelfristig betrachtet, ist durch diesen Effekt eine gewisse Beitragsentlastung zu erwarten. Hierdurch profitieren nicht nur Ihre Kunden, sondern auch Sie im Verkauf im Hinblick auf das dann nochmals gesteigerte Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wichtige Hinweise für Tarife der Neu- und Bestandspalette:

Bei bestimmten Tarifkonstellationen (z. B. GE mit GE-PLUS/ GE-TOP) kann durch die erhöhten Festzuschüsse bei der Wahl einer reinen Regelversorgung die Situation entstehen, dass rechnerisch mehr als 100 % erstattet werden.

Beispiel:

   Erstattung GKV (nach 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge): 75 %
+ Erstattung GE + GE-PLUS: 30 %
Summe: 105 %

 

In diesen Fällen erfolgt aufgrund des Bereicherungsverbotes eine Kappung auf 100 % des Rechnungsbetrages. Eine Anpassung der Tarifbedingungen erfolgt hierzu nicht. Die volle Tarifleistung kommt regelmäßig weiter zum Tragen (bei gleich- und andersartiger Versorgung, sowie bei Regelversorgung ohne 10-Jahres-Bonus).

finanzen.de bestätigt: Zahnzusatztarife als attraktive Einstiegschance

Auch finanzen.de sieht in der Zahnzusatzversicherung eine attraktive Police für Vermittler:

„Da die meisten Menschen früher oder später Zahnprobleme bekommen, ist die Krankenzusatzversicherung-Zahn nicht nur für viele Verbraucher, sondern auch für viele Berater ein attraktives Produkt“, so Sabine Koch, Director Sales & Customer Success von finanzen.de.

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