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Sachversicherung

Die neue BSV der SIGNAL IDUNA überzeugt mit transparenten und nachvollziehbaren Regelungen.

24.02.2021

Gemessen am winzigen Anteil, den die Betriebsschließungsversicherung am deutschen Gewerbeversicherungsmarkt hat, gab es in den letzten Monaten viel Aufregung um diese Sparte. Die Frage „Wird für Corona-bedingte Betriebsschließungen geleistet?“ hat die Öffentlichkeit über Monate beschäftigt und für reichlich Presse gesorgt. Die SIGNAL IDUNA hat sich frühzeitig zu ihren Kunden bekannt: Jeder einzelne BSV-Schaden wurde individuell geprüft und in den allermeisten Fällen zur Zufriedenheit der Kunden reguliert. Auch wegen dieser kundenorientierten Herangehensweise wurde die SIGNAL IDUNA von BSV-Kundenanfragen in der ersten Corona-Welle förmlich überschüttet. Der Zeichnungsstopp für Neugeschäft im März 2020 war die unausweichliche Folge.

Eine Situation, die nicht dauerhaft zufriedenstellend sein kann. Ihre Kunden wollen verständlicherweise Klarheit darüber, ob und zu welchen konkreten Bedingungen sie Versicherungsschutz erhalten können. Mit der neuen Betriebsschließungsversicherung der SIGNAL IDUNA erhalten Ihre Kunden eine umfassende und zukunftssichere Absicherung von Krankheiten und Krankheitserregern.

Wofür leistet die neue Betriebsschließungsversicherung?

Versichert ist die Schließung, auch Teilbetriebsschließung, des versicherten Betriebes oder einer Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung wegen eines konkreten Infektionsvorfalls oder -verdachts innerhalb des Betriebes oder einer Betriebsstätte.

Bei welchen Krankheiten leistet die neue Betriebsschließungsversicherung?

Es sind alle Krankheiten und Krankheitserreger versichert, die nach dem Infektionsschutzgesetz zum Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig sind und dort aufgeführt werden (sogenannter dynamischer Verweis).

Was gilt ausgeschlossen im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung?

Betriebsschließung infolge Allgemeinverfügung
Generalpräventive Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge (z. B. zur Reduzierung von sozialen Kontakten) oder Gefahrenabwehr sind für die Versicherungswirtschaft nicht versicherbar.

Betriebsschließung im Rahmen einer Epidemie/Pandemie
Bei Krankheiten und Krankheitserregern, für die eine epidemische oder pandemische Lage erklärt wurde, besteht während dieses Zeitraumes kein Versicherungsschutz. Für Betriebsschließungen aufgrund Covid-19 besteht somit erst nach Ende der Epidemie/Pandemie Versicherungsschutz.

Für weitergehende Fachinformationen, wie z.B. Zeichnungsvoraussetzungen, Wartezeiten, versicherbare Betriebsarten und für die Angebotserstellung stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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