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Vorsorge & Vermögen

BU: Was passiert im Leistungsfall?

Jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verfügt, ist dagegen abgesichert. Was passiert in so einem Fall und worauf müssen Versicherte, aber auch die beratenden Makler, dabei achten?

21.09.2020

Sobald feststeht, dass die Leistungseinschränkungen der Arbeitskraft mindestens sechs Monate andauern, sollte der Versicherte einen Leistungsantrag bei seinem BU-Versicherer stellen. Makler unterstützen ihren Kunden gern bei den einzelnen Schritten. Nachdem der BU-Fall angezeigt wurde, sendet der Versicherer zunächst einen Fragebogen. „Dieser ist abgestimmt auf die konkret zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beschwerden ausgeübte berufliche Tätigkeit sowie auf den zugehörigen Status, also angestellt, selbstständig oder Beamter“, erklärt Jan Haug aus dem Produktmanagement LV der SIGNAL IDUNA Gruppe. Im Fragebogen muss der Versicherte u.a. konkret erläutern, wie sein regulärer Arbeitstag aussieht und was für Tätigkeiten er verrichtet.

BU-Versicherer unterstützen den Versicherten bei diesem Prozess. „Nach Auswertung des Fragebogens wird entschieden, von wem medizinische Unterlagen durch uns angefordert werden. Hierfür versenden wir jeweils individuelle Entbindungen von der Schweigepflicht, die unterschrieben werden müssen“, erläutert Haug. Er empfiehlt, dem Fragebogen bereits Kopien aller vorliegender medizinischer Unterlagen beizufügen.

So prüft der Versicherer im Leistungsfall

Der BU-Versicherer prüft, ob aus medizinischer und berufskundlicher Sicht der geforderte BU-Grad von 50 Prozent erreicht ist. Falls die Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nicht ausreichend sind (z.B. unterschiedliche medizinische Einschätzungen), kann der Versicherer ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten für ein Gutachten trägt der Versicherer.

Am Ende der Leistungsfallprüfung ergibt sich ein Grad der Berufsunfähigkeit. Liegt dieser aus medizinischer und berufskundlicher Sicht bei mindestens 50 Prozent, wird der Leistungsfall anerkannt und die BU-Rente ausgezahlt. Liegt der BU-Grad unter 50 Prozent, wird die Leistung abgelehnt. Der Versicherte kann dann mit Hilfe seines Maklers und den Leistungsservice-Abteilungen mancher Maklerpools dagegen vorgehen und Einspruch einlegen. Ein kleiner Teil der abgelehnten Fälle wird letztendlich vor Gericht entschieden.

Die Anerkennung kann zunächst auch befristet geschehen. „Bei SIGNAL IDUNA sind Befristungen laut unseren Versicherungsbedingungen aber nur einmalig bis zu zwölf Monaten und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Ablauf der Befristung erfolgt eine weitere Prüfung und einzelfallabhängig eine weitere Entscheidung “, erläutert SIGNAL-IDUNA-Experte Haug.

80 Prozent der BU-Leistungsanträge werden bewilligt

Nach einer aktuellen Untersuchung von Franke und Bornberg ist jede zweite Ablehnung (55 Prozent) auf einen nicht ausreichenden BU-Grad zurückzuführen. Das Ratinghaus wertete mehr als 73.000 Leistungsregulierungen von fünf namhaften Versicherern aus dem Jahr 2018 aus. Demnach gibt es keine Belege für eine in den Medien gelegentlich unterstellte systematische Leistungsverweigerung der Branche, denn vier von fünf der eingereichten BU-Leistungsanträge werden problemlos bewilligt.

Die Ablehnungsquote liegt laut den Ergebnissen der Untersuchung insbesondere bei jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 35 deutlich über dem Durchschnitt. Hier ist der Hauptgrund nicht ein zu geringer BU-Grad, sondern eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Diese Versicherten haben also Vorerkrankungen verschwiegen oder nicht ausreichend angegeben.

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