BU-Versicherung für Beamte: Achtung, dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig!

Beamte und Beamtenanwärter benötigen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung eine leistungsstarke Klausel für die Dienstunfähigkeit. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.

Veröffentlicht am 20. Juli 2020

Beamte durchlaufen während ihrer Dienstzeit mehrere Statusänderungen: Zu Beginn der Ausbildung oder während des Referendariats sind sie „Beamter auf Widerruf“. Nach bestandener Laufbahnprüfung sind sie für mindestens 6 Monate bis maximal 5 Jahre „Beamte auf Probe“. Wenn sie im Staatsdienst bleiben, haben sie nach spätestens 5 Jahren einen Anspruch auf eine Lebzeitverbeamtung. Das vorhersehbare und meist überdurchschnittliche Einkommen macht Beamte zu einer gefragten Zielgruppe für Versicherungsvermittler. Außerdem sind sie überdurchschnittlich sicherheitsbewusst und versicherungsaffin.

Bei der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung müssen jedoch die Begriffe Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU) auseinandergehalten werden. Während eine BU vom Arzt festgestellt wird, erfolgt die medizinische Untersuchung des Beamten wegen einer möglichen DU durch den Amtsarzt. Die Kriterien für eine Dienstunfähigkeit hat der Gesetzgeber geregelt (vgl. z.B. § 44 BBG bzw. die entsprechenden Landesgesetze).  Das bedeutet, ein Beamter kann möglicherweise als dienstunfähig eingestuft werden, aber gleichzeitig noch nicht die Anforderungen an eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen erfüllen. Aus diesem Grund sollte der BU-Tarif auch die Dienstunfähigkeit des Beamten beinhalten.

Besonders prekär: Bereits die Versorgung als Beamter auf Probe ist ziemlich eingeschränkt – und Beamte auf Widerruf stehen sogar im schlimmsten Falle vor dem sprichwörtlichen Nichts. Sie werden entlassen und erhalten keinerlei Versorgung.

 

Warnung vor unechten und unvollständigen DU-Klauseln

Auf die Ausgestaltung der DU-Klausel kommt es an. Je nach Anbieter und Tarif gibt es erhebliche Unterschiede und viele unechte oder unvollständige DU-Klauseln im Markt. Diese können im Ernstfall zu einer Leistungsverweigerung führen. Als unecht gilt eine DU-Klausel etwa, wenn sie lediglich auf die Anwendung der allgemeinen Absätze zur BU-Prüfung verweist. In diesem Fall behält sich der Versicherer stets eine eigenständige Bewertung vor, eine vom Dienstherrn anerkannte DU reicht nicht als BU-Grund aus.

Unvollständige Klauseln definieren Beamte als berufsunfähig, wenn dieser „wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird” oder wenn er „vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird”. „Hier sind zwar Beamte auf Lebenszeit abgesichert, nicht aber Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Sie können in den meisten Fällen als dienstunfähig ohne Zahlung einer Rente entlassen werden und werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert“, betont Michael Hinz, zuständig für das Marktmanagement Leben, Unfall und Finanzzweige der SIGNAL IDUNA Gruppe.

 

Auf der sicheren Seite mit SIGNAL IDUNA

Eine echte und vollständige DU-Klausel findet sich in allen neu abgeschlossenen BU-Verträgen der SIGNAL IDUNA. Sie lautet: „Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“ Dies ist die passende Absicherung für Beamte auf Widerruf, Probe und Lebzeit.

Ein weiterer Vorteil: Beamte auf Probe und auf Widerruf verfügen zudem über eine Option, sich zunächst preisgünstig und auf Zeit gegen DU zu versichern und erst bei späterer Verbeamtung auf Lebenszeit in einen unbefristeten „Volltarif“ zu wechseln. Hierfür ist dann keine weitere Gesundheitsprüfung mehr notwendig.

 

Leistungsverbesserung bei Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel

SIGNAL IDUNA hat in diesem Bereich durch die Neufassung der Vollzugs-DU-Klausel eine weitere Optimierung vorgenommen. „Dadurch gilt eine versicherte Person weiterhin als berufsunfähig, wenn sie nach Ablauf von 30 beziehungsweise 72 Monate allgemein dienstunfähig oder berufsunfähig im Sinne der Bedingungen ist. Die Berücksichtigung der allgemeinen DU ist neu in die Bedingungen hinzugefügt worden“, sagt SIGNAL-IDUNA-Experte Hinz.

Weitere Leistungsverbesserungen ergänzen das Angebot. Während es zuvor bei Leistungsausschlüssen lediglich BU-Schutz und keinen zusätzlichen DU-Schutz gab, gelten nun DU und Vollzugs-DU auch bei generellem Leistungsausschluss. Der optionale Zusatzbaustein „Leistung bei Teil-DU“ verbessert die Absicherung der Beamten weiter. Auch das Endalter bei Polizisten des Vollzugsdienstes (auf 63) und Feuerwehrleuten (auf 60) wurde erhöht.

SIGNAL IDUNA bietet Beamten somit eine hervorragende allgemeine Dienstunfähigkeitsabsicherung sowie zusätzlich spezielle Klauseln für Vollzugsbeamte der Polizei, für die Feuerwehr und für Soldaten an.