Hinweis zur Sprachdarstellung
Um die Lesbarkeit der Informationen zu vereinfachen, wird auf dieser Seite die männliche Sprachform genutzt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Wort Beamten im Folgenden auch Beamtinnen gemeint sind.
Die Formulierungen als absolut geschlechtsneutral zu verstehen.
Beamte - eine attraktive Zielgruppe
Sichere Einnahmen und ein klar definierter Absicherungsbedarf machen den Beamtenmarkt zu einer besonders lukrativen Zielgruppe:
Hohes Marktpotenzial
- Deutschland zählt knapp zwei Millionen Beamte, die mehrheitlich im Bildungswesen sowie im Bereich Sicherheit und Ordnung tätig sind. Damit bilden sie ein bedeutendes und überdurchschnittlich versicherungsaffines Kundensegment.
- Die gute Bonität, das krisensichere Einkommen und die hohe Arbeitsplatzsicherheit von Beamten bieten die Chance auf eine starke Kundenbindung und eine lange Partnerschaft.
- In vielen Fällen weisen die von Beamten nachgefragten Versicherungsprodukte einen hohen Beratungsbedarf auf.
Hoher Absicherungsbedarf
- Existenzrisiko Dienstunfähigkeit: Jeder sechste Beamte wird vorzeitig dienstunfähig. Während in jungen Jahren Freizeitunfälle das Hauptrisiko darstellen, sind es später in neun von zehn Fällen Krankheiten.
- Haftungsrisiko im Dienst: Regressansprüche des Dienstherrn können finanziell ruinös sein.
- Gefahr der Versorgungslücke: Pflege-, Beihilfe und gesetzliche Hinterbliebenen-Leistungen allein reichen oft nicht aus.
Ihr Weg zum Beamtenversteher
Beamte unterliegen besonderen rechtlichen Regelungen. Zentrale Elemente gemäß Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz sind:
Das Treueverhältnis des Beamten
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Beamte unterliegen einem Treueverhältnis.
Dieses verpflichtet sie zur loyalen und gewissenhaften Erfüllung ihrer gesetzlichen Dienstpflichten gegenüber dem Dienstherrn.
Als Gegenleistung für die Treuepflicht ist der Dienstherr im Rahmen des Fürsorgeprinzips verpflichtet, Fürsorge für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu tragen.
Verletzt der Beamte schuldhaft seine besonderen Dienstpflichten, resultiert daraus eine gesetzliche Haftung.
Er kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Dienstherrn in Regress genommen werden.
Daraus resultiert eine amtsangemessene Besoldung und eine prozentuale Beteiligung an den Krankheits- und Pflegekosten des Beamten durch den Dienstherrn.
Aus diesem Grund ist dem Beamten eine Dientshaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Die prozentuale Beteiligung an den Krankheits- und Pflegekosten erfolgt durch durch die Beihilfe oder Heilfürsorge.
Die Beihilfe als Ihr zentrales Verkaufsargument
Wenn vor Antritt in das Beamtenverhältnis eine GKV-Mitgliedschaft bestanden hat, haben Beamte die Möglichkeit, zwischen der GKV und der Beihilfe zu wählen.
- Verbleibt der Beamte in der GKV, trägt der Beamte den Beitrag zu 100 % selbst, falls keine pauschale Beihilfe gewährt wird.
- Entscheidet der Beamte sich für die Beihilfe, so übernimmt der Dienstherr 50 % bis 70 % seiner der Krankheitskosten.
Diese staatliche Subvention macht die Beihilfe in Kombination mit einer PKV i. d. R. zur wirtschaftlich überlegenen Lösung für den Mandanten.
Die durch die Beihilfe entstehende Versorgungslücke von 30 % bis 50 % ist vom Beamten per Gesetz zu schließen.
Daraus ergibt sich eine einfache Formel, die auch im Beratungsgespräch überzeugt:
Beihilfe + PKV = 100 % Gesundheitsschutz
Für Beihilfeberechtigte ist eine PKV daher keine bloße Option, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine lückenlose Absicherung.
Genau dieser Mechanismus macht den Beamtenmarkt so einzigartig.
Damit schafft das staatliche System der Kostenbeteiligung eine doppelte Chance:
- Für Ihre Mandanten ergibt sich eine erhebliche Kostenersparnis.
- Für Sie im Vertrieb entsteht ein gesetzlich verankerter und somit verlässlich planbarer Absicherungsbedarf.
Daher ist das tiefe Verständnis der Beihilfe ein entscheidender Schlüssel, um das Potenzial des Beamtenmarkts erfolgreich zu erschließen.
Die Funktionsweise im Detail wird im folgenden Abschnitt erläutert.
Zeitstrahl: Ein Leben mit Beihilfe
Absicherungsbedarf während der Laufbahn eines Beamten.
Anwärterzeit
Status: Beamter auf Widerruf
Versorgung: Anspruch auf Beihilfe*
Absicherungsbedarf:
- Gesetzliche Pflicht zur Restkostenabsicherug (50%)
- Unzureichender gesetzlicher Dienstunfähigkeitsschutz
Beratungshinweise:
- Angebot eines Anwärtertarifs der beihilfekonformen PKV.
- Dringliche Empfehlung der Dienstunfähigkeitsabsicherung.
Bewährungsphase
Status: Beamter auf Probe
Versorgung: Weiterhin beihilfeberechtigt*
Absicherungsbedarf:
- Umstellung des Anwärter-Tarifs in eine vollwertige PKV.
- Gesetzlicher Dienstunfähigkeitsschutz immer noch unzureichend.
Beratungshinweise:
- Angebot eines vollwertigen, beihilfekonformen PKV-Tarifs
- Dringliche Empfehlung der Dienstunfähigkeitsabsicherung
Beamter auf Lebenszeit
Status: Beamter auf Lebenszeit
Versorgung: Weiterhin beihilfeberechtigt*
Absicherungsbedarf:
- Eventuelle Anpassung des PKV-Schutzes
- Gesetzlicher Dienstunfähigkeitsschutz besonders zu Beginn immer noch unzureichend.
Beratungshinweise:
- Flexible Anpassung der PKV durch modulare Tarife
- Prüfen der Notwendigkeit einer Dienstunfähigkeitsabsicherung
*Gilt nur für beihilfeberehtigte Beamtenanwärter oder Beamte. Der Bemessungsgrundsatz ist
abhängig vom Bundesland und der familiären Situation.
Weitere Tipps
Öffnungsaktion beachten
Durch die Öffnungsklausel erhalten neu verbeamtete Personen auch mit Vorerkrankungen garantierten Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Die Klausel verpflichtet Anbieter zur Annahme des PKV-Antrags ohne Leistungsausschlüsse und begrenzt den möglichen Risikozuschlag auf maximal 30 %.
Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung gestellt wird.
Wechsel in die GKV
Bei temporärer Nichtübernahme in ein Beamtenverhältnis ist die Rückkehr in die GKV möglich. Weisen Sie in diesem Zusammenhang auf eine Anwartschaftsversicherung zur Sicherung der PKV-Konditionen und auf GKV-Zusatztarife zur Verbesserung des Schutzes hin.
Des Weiteren besteht bei vorübergehend fehlender Anstellung die Möglichkeit, für maximal zwei Monate eine PKV-Absicherung zur bisherigen Prämie zu erhalten.
Langfristig beraten
Ein Beamter auf Lebenszeit ist ein Mandant mit langfristigem Planungshorizont.
Nutzen Sie dies als Verkaufsargument für die PKV:
Verweisen Sie darauf, dass der Beihilfesatz sowohl im Ruhestand, als auch bei der Geburt eines zweiten beihilfebrechtigten Kindes auf 70% ansteigt und der PKV-Beitrag in diesen Fällen entsprechend sinkt.
SIGNAL IDUNA Beihilfetarife - Einfach lückenlos
Die Heilfürsorge
Bestimmte Gruppen von Beamten in risikoreichen Berufen erhalten Heilfürsorge, die die erstattungsfähigen Krankheitskosten im Rahmen ihres Leistungskatalogs vollständig übernimmt. Eine klassische Restkostenabsicherung wird entsprechend nicht benötigt.
Warum Sie im Vertrieb trotzdem handeln müssen:
Der Wechsel von der Heilfürsorge in die Beihilfe
Der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand schlagartig. Da der Beamte mit der Pensionierung in das normale Beihilfesystem wechselt und dann meist 70 % Beihilfe erhält. Die verbleibenden 30 % müssen privat abgesichert werden.
Wer erst im fortgeschrittenen Alter eine private Restkostenabsicherung abschließt, muss mit Hürden bei der Gesundheitsprüfung und spürbar höheren Beiträgen rechnen.
In einigen Fällen erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge durchaus auch schon nach Ende der Ausbildung.
Die Anwartschaftsversicherung
Um diese Lücke zu schließen, müssen Sie Heilfürsorge-Empfänger im Beratungsgespräch auf eine Anwartschaftsversicherung (z. B. die kleine oder große Anwartschaft der SIGNAL IDUNA) hinweisen:
- Sie friert den aktuellen, gesunden Gesundheitszustand des jungen Beamten ein.
- Bei Pensionierung (oder falls der Beamte vorher aus dem Dienst ausscheidet) wird die Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine vollwertige private Restkostenversicherung umgewandelt.
Entscheidende Deckungslücken
Da der Leistungsumfang der Heilfürsorge in weiten Teilen dem der GKV ähnelt, birgt sie für Ihre Mandanten Zuzahlungsrisiken – beispielsweise im Dentalbereich.
Dadurch zahlen Heilfürsorgeempfänger bei Zahnersatz oder Sonderleistungen oft spürbar selbst.
Außerdem ist die Pflegeversicherung in der Heilfrürsorge nicht inbegriffen.
Eine lückenlose Absicherung mit SIGNAL IDUNA
Schließen Sie diese Leistungslücken für Ihre Mandanten gezielt:
- Mit den Zusatztarifen der SIGNAL IDUNA fangen Sie Zuzahlungsrisiken erstklassig ab.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung bei Pflegebedürtigkeit stellen Sie durch die private Pflegepflichtversicherung (PPV) sicher.
Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigte auf einen Blick:
Ziegruppe
Wer gehört dazu?
Absicherungs-System
Verwaltung und Schule
- Lehrer
- Professoren
- Verwaltungsbeamte
Klassische Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt im Krankheitsfall je nach Bundesland und Familiensituation i. d. R. 50 % bis 70 % der Kosten.
Die restlichen 30 % bis 50 % müssen über eine Restkosten-Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.
Justiz und Finanzwesen
- Richter
- Staatsanwälte
- Finanzbeamte
- Zollbeamte (im Innendienst).
Auch diese Gruppe nutzt das klassische Beihilfesystem in Kombination mit einer Restkosten-PKV.
Sicherheits- und Rettungsbereich
- Polizeivollzugsbeamte
- Berufsfeuerwehrleute
- Justizvollzugsbeamte
- Soldaten
Diese Gruppe erhält aufgrund ihrer besonders gefahrgeneigten Tätigkeit keine klassische Beihilfe, sondern die Freie Heilfürsorge.
Bitte beachten Sie: Die genannten Personengruppen sind nicht in jedem Bundesland Heilfürsorge-berechtigt.
Beispiel der Absicherung eines Polizisten in NRW
Während der Dienstzeit als Polizist
- Abschluss einer Privaten Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
- Abschluss einer Anwartschaftsversicherung dringlich empfohlen
- Abschluss von Krankenzusatztarifen empfohlen
Spätestens zu Beginn der Pensionierung
- Beginn des Beihilfeanspruches
- Wechsel der Anwartschaft in eine Restkosten-PKV
Beihilfesätze in den Bundesländern
Weitere Informationen zur Beihilfe finden Sie hier:
Dienstunfähigkeitsabsicherung
und warum sie wichtig ist.
Sowohl Beamte auf Widerruf als auch Beamte auf Probe werden im Fall einer Dienstunfähigkeit i. d. R. ohne Versorgungsbezüge aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Obwohl Beamte auf Lebenszeit im Normalfall Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, besteht - insbesondere in jungen Dienstjahren - noch eine erhebliche finanzielle Versorgungslücke zum vorherigen Einkommen.
Eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung schließt diese Lücke zuverlässig durch eine passgenaue Rentenzahlung.
Platzhalter Fallbeispiel (z.B.: Jeder sechste Polizist wird im Laufe seiner Karriere dienstunfähig)
Optimal geschützt - mit SI Worklife EXPLUSIV-PLUS
Allgemeine Dienstunfähigkeit integriert
Die echte Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte ist in den BU-Bedingungen integriert und damit automatisch eingeschlossen.
Es erfolgt keine medizinische Prüfung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit. Dies gilt für Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit gleichermaßen.
Bedarfsgerechter Schutz von Anfang an mit Beginner+
SIGNAL IDUNA bietet eine Einvertragslösung mit höherem Schutz in der kritischen Anfangsphase und verlässlicher Absicherung danach - für Beamte auf Widerruf und Probe und auch Lehramtsstudenten.
Begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstunfähigkeit)
Die Absicherung der Teildienstunfähigkeit ist optional einschließbar und bietet anteilige Leistungen bereits ab 20 % Arbeitszeitreduzierung aufgrund begrenzter Dienstfähigkeit.
Keine Verweis auf einen anderen Beruf
SIGNAL IDUNA verzichtet vollständig auf die abstrakte Verweisung.
Für Beamte, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wird zusätzlich auch auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Flexibler Versicherungsschutz
Damit der Vertrag an sich ändernde Lebensumstände angepasst werden kann, bestehen zahlreiche Ausbaumöglichkeiten während der Vertragslaufzeit. Außerdem sind Sofortleistungen bei bestimmten schweren Erkrankungen genauso inbegriffen wie die Möglichkeit der zinslosen Beitragsstundung ohne Anlass.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Allgemeine Beratungsansätze auf einen Blick
Gesetzliche Pflichtlücke
- Problem: „Die durch die Beihilfe entstehende Versorgungslücke von 30 % bis 50 % ist vom Beamten per Gesetz zu schließen."
- Beratungsansatz: „Für Beihilfeberechtigte ist eine PKV daher nicht nur eine Option, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine lückenlose Absicherung.“
"PKV-Falle" der Freien Heilfürsorge
- Problem: „Mit dem Eintritt in den Ruhestand erlischt der Anspruch auf Freie Heilfürsorge schlagartig."
- Beratungsansatz: Empfehlen Sie „ab dem ersten Tag der Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung“, denn sie „friert den aktuellen, gesunden Gesundheitszustand des jungen Beamten ein.“
Das Existenzrisiko der ersten Dienstjahre
- Problem: „Sowohl Beamte auf Widerruf als auch Beamte auf Probe werden im Fall einer Dienstunfähigkeit i. d. R. ohne jegliche Versorgungsbezüge entlassen."
- Beratungsansatz: „Die Dienstunfähigkeitsabsicherung federt diese finanzielle Lücke durch eine passgenaue Rente ab."