Der Countdown fürs Jahresendgeschäft läuft

Damit Anträge der freien Vertriebspartner noch für 2020 verprovisioniert werden können, müssen sie bis zu bestimmten Stichtagen im Dezember vorliegen.

Veröffentlicht am 24. November 2020

Sand running through the bulbs of an hourglass measuring the passing time in a countdown to a deadline with copy space.

Ein höchst denkwürdiges Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Damit tickt auch die Uhr für das Jahresendgeschäft immer lauter – wenngleich natürlich durchaus bis Silvester und darüber hinaus Anträge eingereicht werden können. Eine Verprovisionierung für 2020 ist allerdings nur möglich, wenn spartenabhängige Stichtage eingehalten werden. Beachten Sie dabei bitte, dass alle für die Risikoprüfung und andere Folgeprozesse erforderlichen Informationen vorliegen müssen. Sind Rückfragen notwendig, gilt der jeweilige Antrag in der Klärungsphase als noch nicht (vollständig) eingereicht.

Antragsannahmeschluss-Termine für 2020 im Überblick

  • Kranken-Vollversicherung: 23. Dezember
  • Kranken-Teilversicherung: 18. Dezember
  • Unfallversicherung (Neu- und Änderungsgeschäft): 16. Dezember
  • Lebensversicherung (pAV und bAV): 10. Dezember
  • Sachversicherung (Neu- und Änderungsgeschäft): 7. Dezember
  • Rechtsschutzversicherung (ALLRECHT): 18. Dezember (Anträge ohne Besonderheiten bis Jahresende – ohne Garantie)
  • SIGNAL IDUNA Depot-Service der Max Heinr. Sutor oHG: 18. Dezember
  • Bausparen – Neugeschäft via Papierantrag: 7. Dezember
  • Bausparen – Neugeschäft via ELAN: 29. Dezember
  • Bausparen – Freistellungsaufträge/Abrufänderungen: 7. Dezember

Daneben müssen Baufinanzierungs-Darlehensanträge bis zum 23. November vorliegen, wenn die Finanzierung noch in diesem Jahr ausgezahlt werden soll. Bitte versehen Sie die Unterlagen für die Auszahlung, die Sie bis zum 14. Dezember einreichen können, mit dem Hinweis: „Eilig – Auszahlung noch in 2020“. Wir wünschen trotz der widrigen Umstände ein erfolgreiches Jahresendgeschäft!