Ein höchst denkwürdiges Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Damit tickt auch die Uhr für das Jahresendgeschäft immer lauter – wenngleich natürlich durchaus bis Silvester und darüber hinaus Anträge eingereicht werden können. Eine Verprovisionierung für 2020 ist allerdings nur möglich, wenn spartenabhängige Stichtage eingehalten werden. Beachten Sie dabei bitte, dass alle für die Risikoprüfung und andere Folgeprozesse erforderlichen Informationen vorliegen müssen. Sind Rückfragen notwendig, gilt der jeweilige Antrag in der Klärungsphase als noch nicht (vollständig) eingereicht.