Policierung im Dezember eingereichter Anträge? Die Fristen zur Annahme

Sie arbeiten auf Hochtouren für Ihre Kunden, die letzten Anträge für 2022 stehen an. Immer gern, hier mehr zu den Antragsannahmefristen im Überblick je Sparte.

Veröffentlicht am 05. Dezember 2022

Alle Anträge, die spätestens zu folgenden Terminen in den Fachabteilungen der Hauptverwaltungen vorliegen, werden noch für 2022 verprovisioniert und gewertet (das heißt, sofern alle Rückfragen geklärt sind und die Risikoprüfung abgeschlossen werden kann). 

Die genannten Fristen schließen nicht aus, dass später eingereichtes Geschäft auch noch im laufenden Kalenderjahr policiert werden kann. 

Für die Sparte KF gilt wie in der Vergangenheit folgende Regelung: Grundsätzlich ist das Datum der Dokumentation für Wertung und Provision ausschlaggebend. 

Krankenversicherung

Neugeschäft Vollversicherung 27.12.2022

Neugeschäft Teilversicherung ELAN 27.12.2022

Neugeschäft Teilversicherung Papier 27.12.2022

Unfallversicherung

Papieranträge Neu- und Änderungsgeschäft 16.12.2022

ELAN-S: Neu- und Änderungsgeschäft 16.12.2022

ELAN: Neu- und Änderungsgeschäft, Anträge, die nicht der Dunkelverarbeitung zugeführt werden können 16.12.2022

ELAN: Neu- und Änderungsgeschäft 
Anträge, die fehler- und restriktionsfrei in der Dunkelverarbeitung policiert werden können  27.12.2022

Lebensversicherung (pAV und bAV)

annahmefähige Papier- und ELAN-Anträge (die nicht der Dunkelverarbeitung zugeführt werden können) 09.12.2022

annahmefähige ELAN-Anträge (gilt aber nur für Anträge, die fehlerfrei der Dunkelverarbeitung zugeführt werden können) bis 12:00 Uhr am 29.12.2022

Sachversicherung  

STH (Neu/Änderungsgeschäft) - Papieranträge  12.12.2022 

STH (Neu/Änderungsgeschäft) – ELAN-S  12.12.2022 

STH (Neu/Änderungsgeschäft) – ELAN-Anträge, die nicht der Dunkelverarbeitung zugeführt werden können 12.12.2022 

ELAN Neu- und Änderungsgeschäft 
Anträge, die fehler- und restriktionsfrei in der Dunkelverarbeitung policiert werden können 27.12.2022 

Bausparen 

Neugeschäft/ Papierantrag im Freien Vertrieb 02.12.2022 

Neugeschäft/Online-Abschluss:frieda  bis 18:00 Uhr am 30.12.2022 

Freistellungsaufträge 02.12.2022 

Abrufänderungen 02.12.2022 

Baufinanzierung (Kreditservice Neugeschäft)    

Sofern eine Finanzierung noch in diesem Jahr ausgezahlt werden soll, muss der Darlehensantrag vorliegen bis  21.11.2022 

Die Unterlagen für die Auszahlung müssen mit Hinweis „Eilig - Auszahlung noch in 2022“ vorliegen bis 12.12.2022

 

Wir wünschen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft!