Alle Anträge, die spätestens zu folgenden Terminen in den Fachabteilungen der Hauptverwaltungen vorliegen, werden noch für 2022 verprovisioniert und gewertet (das heißt, sofern alle Rückfragen geklärt sind und die Risikoprüfung abgeschlossen werden kann).
Die genannten Fristen schließen nicht aus, dass später eingereichtes Geschäft auch noch im laufenden Kalenderjahr policiert werden kann.
Für die Sparte KF gilt wie in der Vergangenheit folgende Regelung: Grundsätzlich ist das Datum der Dokumentation für Wertung und Provision ausschlaggebend.