Das Thema Nachhaltigkeit ist längst im Alltag Ihrer Kundinnen und Kunden angekommen. Im Leben einiger hat es sogar höchste Relevanz. Mit der Berücksichtigung dieses wichtigen Aspektes bei der Auswahl von Versicherungs- und Finanzprodukten bieten Sie diesen Menschen einen deutlichen Mehrwert. Spielen Sie Nachhaltigkeit als Schlüsselthema, um sich insbesondere bei jüngeren Zielgruppen vielversprechende Neukundenpotenziale zu erschließen.
Zum Hintergrund: größtmögliche CO2-Neutralität
Die Abfrage und Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kundinnen und Kunden wird seit 2. August 2022 verpflichtend. Sie müssen zukünftig in Erfahrung bringen, ob und falls ja in welchem Maße Ihre Kundinnen und Kunden ihr Geld nachhaltig anlegen möchten – und diese Präferenzen in der Produktauswahl berücksichtigen.
Die EU möchte Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umlenken, um mehr sauberes Wachstum zu erreichen und die Wirtschaft zu einer größtmöglichen CO2-Neutralität zu transformieren. Die Finanzdienstleistung betreffend, wurde dieser Plan in drei maßgeblichen Initiativen umgesetzt:
- Taxonomie-Verordnung (TaxVO)
Die Taxonomie-Verordnung definiert, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit auch eine Investition als ökologisch nachhaltig gilt. Bisher gibt es nur für ökologisch nachhaltige Anlagen Vorgaben. Auch hier nur für zwei von sechs Themengebieten.
- Offenlegungsverordnung (SFDR)
Mit der Offenlegungsverordnung werden u.a. Finanzmarktteilnehmern mehr Informationspflichten auferlegt. Diese Offenlegungspflichten gelten im Gegensatz zur Taxonomie-Verordnung unabhängig davon, ob ein Finanzprodukt nachhaltig ist oder nicht. Anlegern sollen leichter zwischen den verfügbaren Nachhaltigkeitsstrategien der Produkte unterscheiden können. Die unterschiedlichen Kategorein werden in den Artikeln 6,8 und 9 vorgenommen Ergänzung zu MiFID II + Anpassung der IDD Kundinnen und Kunden müssen in der Beratung zu Versicherungs- und Finanzprodukten zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Diese sind bei der Produktauswahl zu berücksichtigen.
Vom Dreieck der Kapitalanlage zum Viereck?
Mit der neuen Regelung zur Abfrage wird Nachhaltigkeit in die Auswahl der Geldanlage inkludiert. Während Rendite, Risiko und Liquidität als Anlageentscheidung in direkter Wechselwirkung zueinanderstehen, nimmt Nachhaltigkeit nun eine Sonderrolle ein. So kann eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit mehr Rendite und weniger Risiko bedeuten. In Abhängigkeit der Nachhaltigkeitsvorgaben kann sich das mögliche Anlageuniversium aber auch erheblich verkleinern und damit eine Diversifikation erschweren.
Was bedeutet „Nachhaltigkeitspräferenz“?
Ihre Kundinnen und Kunden können bestimmen, ob, und wenn ja, wie Nachhaltigkeit bei Ihrer Geldanlage eine Rolle spielen soll. Der Gesetzgeber gibt hier drei mögliche Ausrichtungen vor:
a. Anlage in rein ökologische Investments nach der Taxonomie-Verordnung (z.B. zur Verbesserung des Klimaschutzes oder der Anpassung an den Klimawandel)
b. Anlage nicht nur in ökologische, sondern auch soziale Ziele nach der Offenlegungsverordnung (z.B. Arbeitsschutz) und eine gute Führung der Unternehmen (z.B. durch Anti-Korruptionsregeln)
Anlage soll zumindest die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Sozialstandards und Unternehmensführung (z.B. keine kohle- und erdölbasierten Geschäfte, keine Atomkraft, keine Kinderarbeit, keine Nahrungsmittelspekulation) vermeiden. Bei den Punkten a und b kann zusätzlich ein Mindestanteil vorgegeben werden.
Verschiedene Institutionen arbeiten an Lösungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen
Aktuell gibt es verschiedene Richtungen die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen zu können. Viele Institutionen beschäftigen sich gerade mit der Erarbeitung eines Fragenkomplexes – DIN, ESN Forum, VOTUM. Daneben gesellen sich die Abfragebögen der Anbieter von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten.