Neue Beratungspflicht ab August: Abfrage zur Nachhaltigkeitspräferenz

Wie grün darf es sein? Ab dem 2. August 2022 sind Sie verpflichtet, Ihre Kundinnen und Kunden zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Viele Vermittler fragen sich, wie genau sie dies in die Beratung einbauen können. Hier einige Ideen zum Wieso-Weshalb-Warum und vor allem zum Wie.

Veröffentlicht am 09. August 2022

Kurzer Überblick

  • Seit dem 2. August 2022 sind die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kundinnen und Kunden zu erfragen und bei der Produktempfehlung zu berücksichtigen.
  • Hintergrund: Die EU strebt nach mehr sauberem Wachstum und CO2-Neutralität der Wirtschaft und hat hierzu neue Regularien erlassen.
  • Nachhaltigkeitspräferenzen werden in den ESG-Kriterien beschrieben: Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Government).
  • Verschiedene Institutionen beschäftigen sich mit Fragenkatalogen. Die Frage des anschließenden Produkt-Matching muss geklärt werden.
  • SIGNAL IDUNA informiert Sie mit einer zukünftigen Blogartikel-Serie fortlaufend rund um das Thema Nachhaltigkeit – inklusive Fragenkatalog.

Das Thema Nachhaltigkeit ist längst im Alltag Ihrer Kundinnen und Kunden angekommen. Im Leben einiger hat es sogar höchste Relevanz. Mit der Berücksichtigung dieses wichtigen Aspektes bei der Auswahl von Versicherungs- und Finanzprodukten bieten Sie diesen Menschen einen deutlichen Mehrwert. Spielen Sie Nachhaltigkeit als Schlüsselthema, um sich insbesondere bei jüngeren Zielgruppen vielversprechende Neukundenpotenziale zu erschließen. 

 

Zum Hintergrund: größtmögliche CO2-Neutralität

Die Abfrage und Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kundinnen und Kunden wird  seit 2. August 2022 verpflichtend. Sie müssen zukünftig in Erfahrung bringen, ob und falls ja in welchem Maße Ihre Kundinnen und Kunden ihr Geld nachhaltig anlegen möchten – und diese Präferenzen in der Produktauswahl berücksichtigen. 

Die EU möchte Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umlenken, um mehr sauberes Wachstum zu erreichen und die Wirtschaft zu einer größtmöglichen CO2-Neutralität zu transformieren. Die Finanzdienstleistung betreffend, wurde dieser Plan in drei maßgeblichen Initiativen umgesetzt:  

  • Taxonomie-Verordnung (TaxVO)

Die Taxonomie-Verordnung definiert, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit auch eine Investition als ökologisch nachhaltig gilt. Bisher gibt es nur für ökologisch nachhaltige Anlagen Vorgaben. Auch hier nur für zwei von sechs Themengebieten. 

  • Offenlegungsverordnung (SFDR)

Mit der Offenlegungsverordnung werden u.a. Finanzmarktteilnehmern mehr Informationspflichten auferlegt. Diese Offenlegungspflichten gelten im Gegensatz zur Taxonomie-Verordnung unabhängig davon, ob ein Finanzprodukt nachhaltig ist oder nicht. Anlegern sollen leichter zwischen den verfügbaren Nachhaltigkeitsstrategien der Produkte unterscheiden können. Die unterschiedlichen Kategorein werden in den Artikeln 6,8 und 9 vorgenommen Ergänzung zu MiFID II + Anpassung der IDD Kundinnen und Kunden müssen in der Beratung zu Versicherungs- und Finanzprodukten zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Diese sind bei der Produktauswahl zu berücksichtigen.

 

Vom Dreieck der Kapitalanlage zum Viereck?

Mit der neuen Regelung zur Abfrage wird Nachhaltigkeit in die Auswahl der Geldanlage inkludiert. Während Rendite, Risiko und Liquidität als Anlageentscheidung in direkter Wechselwirkung zueinanderstehen, nimmt Nachhaltigkeit nun eine Sonderrolle ein. So kann eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit mehr Rendite und weniger Risiko bedeuten.  In Abhängigkeit der Nachhaltigkeitsvorgaben kann sich das mögliche Anlageuniversium aber auch erheblich verkleinern und damit eine Diversifikation erschweren.

 

Was bedeutet „Nachhaltigkeitspräferenz“?

Ihre Kundinnen und Kunden können bestimmen, ob, und wenn ja, wie Nachhaltigkeit bei Ihrer Geldanlage eine Rolle spielen soll. Der Gesetzgeber gibt hier drei mögliche Ausrichtungen vor: 

a.    Anlage in rein ökologische Investments nach der Taxonomie-Verordnung (z.B. zur Verbesserung des Klimaschutzes oder der Anpassung an den Klimawandel)  
b.    Anlage nicht nur in ökologische, sondern auch soziale Ziele nach der Offenlegungsverordnung (z.B. Arbeitsschutz) und eine gute Führung der Unternehmen (z.B. durch Anti-Korruptionsregeln)

Anlage soll zumindest die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Sozialstandards und Unternehmensführung (z.B. keine kohle- und erdölbasierten Geschäfte, keine Atomkraft, keine Kinderarbeit, keine Nahrungsmittelspekulation) vermeiden. Bei den Punkten a und b kann zusätzlich ein Mindestanteil vorgegeben werden.

 

Verschiedene Institutionen arbeiten an Lösungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen

Aktuell gibt es verschiedene Richtungen die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen zu können. Viele Institutionen beschäftigen sich gerade mit der Erarbeitung eines Fragenkomplexes – DIN, ESN Forum, VOTUM. Daneben gesellen sich die Abfragebögen der Anbieter von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten.  

Fazit

Ab August 2022 sind Sie aktiv daran beteiligt, unsere Wirtschaft und Gesellschaft in eine verantwortungsvolle Richtung zu transformieren. Mit Ihrer Beratung leisten Sie einen großen Beitrag. Außerdem erhalten Sie die Chance, über dieses gleichzeitig globale wie sehr persönliche Thema intensiver mit Ihren Kundinnen und Kunden ins Gespräch zu kommen. Vor allem bei der jüngeren Zielgruppe hat das Thema Nachhaltigkeit höchste Relevanz. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich mit diesem wichtigen Thema bei Kundinnen und Kunden zu profilieren. Der Kunde kann zudem nicht nur seine eigene finanzielle Zukunft gestalten, sondern gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. 

Mit der Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen seit 2. August 2022 wird der Beratungsprozess deutlich umfangreicher. Es bleibt weiter abzuwarten wie sich die Fragenkataloge und anschließendes Produkt-Matching entwickeln werden. SIGNAL IDUNA wird Sie ebenfalls unterstützen und schon bald mit Ansätzen auf Sie zukommen. Beachten Sie gerne weiter den Maklerblog.